Entschließungsantrag
der Abgeordneten Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zur Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2226/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz zur Erreichung einer gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat geändert werden (Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat – GFMA-G) (1742 d.B.) –TOP 28
Die Bundesregierung beschließt eine Quotenregelung für alle börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter_innen. Ab jetzt sollen nach deutschem Vorbild Aufsichtsräte solcher Firmen aus mindestens 30% Frauen bestehen. Diesen Beschluss feiert man als großen Erfolg auf dem Weg zur Gleichstellung von Männern und Frauen. NEOS sieht dies als reine Symptombekämpfung. Die Quote löst nicht die Probleme, die nach wie vor Schuld an der vorherrschenden Schlechterstellung von Frauen am Arbeitsmarkt sind.
Nach wie vor ist eine der größten Problematiken, dass 47,7% aller erwerbstätigen Frauen in Österreich in Teilzeitbeschäftigung sind. Auch unter den geringfügig Beschäftigten sind zwei Drittel Frauen. Dies wirkt sich je nach Länge äußerst dramatisch auf das Lebenseinkommen und die Pension von Frauen aus. Wahre Gleichstellung am Arbeitsmarkt können wir nur durch spezifische steuer- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erreichen:
Lange Teilzeitphasen verzögern Karriereschritte und verringern damit das Lebenseinkommen von Frauen. Zudem sind sie eher gefährdet in Altersarmut zu schlittern, weil sie nicht genügend in die Pensionskasse eingezahlt haben. Frauen werden auch nicht in Führungspositionen kommen, wenn ihnen Arbeitserfahrung fehlt. Durch die Quote kann man zwar die oberste Führungsebene mit Frauen "auffüllen", aber nicht dafür sorgen, dass vor allem auf mittlerer Managementebene Frauen nachrücken. Das kann nur geschehen, wenn man endlich negative Arbeitsanreize wie beispielsweise die Negativsteuer umgestaltet, die Frauen nach wie vor dazu animieren, lange in Teilzeit zu bleiben.
Es braucht dringend eine Arbeitszeitflexibilisierung, weil die starre 40-Stunden-Woche, so wie sie derzeit vorherrscht, eigentlich frauenfeindlich ist. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Frauen ermöglichen aus diesem strengen Korsett auszubrechen und ihre Arbeit flexibel zu erledigen. Immer mehr erkennen wir, dass es nicht ausschlaggebend ist, wie viele Stunden jemand arbeitet und am Arbeitsplatz anwesend ist. Es geht immer mehr darum, was geleistet wird. Fixe Arbeitsstunden werden in Zukunft nur noch im Betreuungs-/Pflegebereich oder der Warenproduktion von Bedeutung sein. Im Dienstleistungssektor verlieren fixe Arbeitszeiten und fixe Wochenstunden völlig an Bedeutung. Die Einführung von flexiblen Arbeitszeiten ist gerade für Frauen ein wichtiger Schritt zu einer gleichberechtigteren Arbeitsmarktpartizipation und Einkommensgleichheit.
Um Frauen und Männer gleichsam zu entlasten, ist es nötig den Wildwuchs an steuerlichen Familienleistungen zu beseitigen und die steuerlichen Leistungen zusammenzuführen, um einen gezielten Einsatz der Mittel zu gewährleisten. Derzeit gibt es
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