Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 390

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ständigen enthalten. Der Hintergrund ist der, dass auch Verfahren beschleunigt werden sollen.

Aus grüner Sicht halte ich das für höchst kontraproduktiv für die Beschleunigung von Verfahren. Wenn Sie die Verfahren effizienter machen wollen, beschleunigen wollen, braucht es das Gegenteil, nämlich eine gute Ausstattung der Behörden mit Amts­sachverständigen. Es wird auch jeder Projektwerber bestätigen, dass der Hauptver­zöge­rungsgrund bei Verfahren darin liegt, dass wir einfach nicht genug Amtssach­verstand in den Behörden haben. Im Übrigen würde es auch das Vertrauen von Bürgerinitiativen und AnrainerInnen in die Entscheidung von Behörden vergrößern, wenn das ein Amtssachverständiger entscheidet und nicht jemand, der auf dem freien Markt zugekauft wird – ohne jetzt jemandem etwas unterstellen zu wollen. Ich glaube, dass das Verfahren vereinfachen würde.

Im Abänderungsantrag ist jetzt auch vorgesehen, dass sich bei länderübergreifenden Projekten die Zuständigkeit der Behörde nach dem Ort richten soll. Wir glauben, dass auch die damit getroffene Lösung nicht ausreichend ist. Ich finde, bei solchen Pro­jekten sollte die Zuständigkeit im Umweltministerium liegen. Wir würden das gerne in Ihr Ministerium verlagern, Herr Umweltminister. Deswegen wird es dazu von uns keine Zustimmung geben.

Was in diesem Zusammenhang noch wichtig ist: Es wird Ihnen vielleicht auffallen, dass bei diesen Tagesordnungspunkten kein Antrag von meiner Fraktion dabei ist. Das hat einen Grund: weil unsere Anträge nämlich im Umweltausschuss weder angenommen noch abgelehnt, sondern einfach vertagt wurden. Die Legislaturperiode ist jetzt zu Ende. Ich frage mich: Wohin sollen sie noch vertagt werden?

Wir haben einen Antrag zur Umsetzung der Aarhus-Konvention. Das ist nicht nur ein Antrag, sondern ein fertiges Gesetz, das festlegt, dass, wenn Menschen von Umwelt­auswirkungen wie zum Beispiel Luftverschmutzung betroffen sind, dann die Bürgerin, der Bürger das Recht haben muss, auch Maßnahmen gegen diese Luftverschmutzung und Gesundheitsgefährdung einzuklagen.

Ich weiß nicht, wovor Sie sich fürchten, wieso Sie nicht wollen, dass Gesetze, die wir hier herinnen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger beschließen, tatsächlich auch für die Bürgerinnen und Bürger wirken können sollen. Das kann wirklich niemand erklären. Ich möchte es den Bürgerinnen und Bürgern aber sagen: Wir haben das für sie beantragt, wir haben das für sie ausgearbeitet. ÖVP und SPÖ machen da nicht mit. – Sie können dann erklären, warum. (Beifall bei den Grünen.)

Der zweite Gesetzesvorschlag von uns Grünen war das Klimaschutzgesetz. Wir haben es erlebt: Fast alle Fraktionen haben sich über den US-Präsidenten empört, weil er aus dem Klimavertrag aussteigt. – Die Bundesregierung setzt den Klimavertrag aber auch nicht um! Ich weiß jetzt nicht, was davon besser oder schlechter ist. Sie lassen sich auch abfotografieren mit Arnold Schwarzenegger, Laurent Fabius und Co – und am selben Tag wird im Umweltausschuss ein Antrag, dass wir den Klimavertrag in Österreich auch umsetzen, abgelehnt oder vertagt. Das können Sie niemandem erklären. Wer sich über Trump empört, muss den Klimavertrag umsetzen – alles andere ist unglaubwürdig.

Ich werte das als totales Versagen in der Klimapolitik: Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, auch nur eine einzige Maßnahme zur Umsetzung des Klimavertrags zu setzen. Eine Chance gibt es noch – deswegen werde ich mich in der Debatte jetzt auch entschuldigen: weil wir das Ökostromgesetz verhandeln. Das ist die letzte Chance.

Ansonsten wünsche ich uns für die nächste Gesetzgebungsperiode, wie auch immer dieses Parlament zusammengesetzt sein wird, mehr Mut, mehr Dynamik, mehr Enga-


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