Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 408

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sichtsbehörden. Die Empfehlungen sind als ein Appell zur Professionalisierung zu ver­stehen.

Gleichzeitig will ich aber betonen – und das haben wir auch im Bericht festgehalten –: Wir wollen natürlich in die Selbstverwaltung nicht eingreifen, aber wir liefern einen sachlichen Beitrag zur Weiterentwicklung.

Es wurde letzte Woche über den Begriff Compliance und über die Frage von Compliance-Management im Allgemeinen intensiv diskutiert. Was ist Compliance? – Es geht dabei um die Festlegung von Grundsätzen und Maßnahmen, die auf die Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens einer Einrichtung selbst und ihrer Bediensteten abzielen.

Ich möchte festhalten: Compliance ist kein bloßes Vokabel, ein funktionierendes Compliance-System wird zunehmend wichtiger. Ich glaube, in allen Bereichen geht es darum: Es ist ein sehr positiver Faktor auch für einen Standort, auch für ganz Österreich , wenn es in den öffentlichen Institutionen ein funktionierendes Compliance-System gibt.

Compliance erfordert die Festlegung von Zielen, die Einschätzung von Risken, die Ergreifung von Maßnahmen und eine regelmäßige Evaluierung. Ein systematischer Compliance-Ansatz darf nicht mit einzelnen Kontrollen verwechselt werden, es geht um Professionalisierung und um die Einhaltung von Standards. Wenn ein Compliance-System funktioniert, dann kann man sich darauf verlassen, dass Prozesse und Abläufe auch funktionieren.

Ich will jetzt noch ein paar Zahlen nennen: Die überprüften Sozialversicherungsträger beschäftigten zusammen insgesamt mehr als 12 700 Mitarbeiter, und der Gesamt­aufwand lag bei der AUVA bei 1,4 Milliarden € und bei der PVA, bei der Pensions­versicherungsanstalt, bei 32 Milliarden €, es gibt also durchaus Berechtigung, da hinzuschauen.

Wir haben festgestellt, dass die Aufgabenverteilung zwischen dem Vorstand und den Bediensteten angesichts der hohen Komplexität nicht sachgerecht war, und aufgrund der nicht optimal abgestimmten Aufgabenverteilung waren insbesondere bei der Wahrnehmung strategischer Aufgaben und einer durchgängigen Kontrolle operativer Entscheidungen Kontrolllücken möglich.

Kritikpunkt: Alle drei Institutionen verfügten nicht über ein explizites Compliance-Management-System, und die Prüftiefe der Kontrollversammlungen und auch die Zuständigkeiten der Innenrevisionen hat der Rechnungshof als nicht ausreichend erachtet.

Was die Finanzierungsstruktur betrifft, so gibt es natürlich auch mangelhafte Anreize. Im Bereich der Pensionsversicherung ist es so, dass letztlich der Bund etwaige Mehr­auf­wendungen zu tragen hat, und sowohl die PVA als auch die AUVA hatten ein hohes Reinvermögen. Da wurde dann auf eine Senkung der Beiträge reagiert, und damit führten Effizienzgewinne auch zu einer Reduktion der Einnahmen. Nach unserer Auffassung wäre es zweckmäßiger, wirkliche Anreize zu setzen und dafür zu sorgen, dass sich beispielsweise eine sparsame Personalbewirtschaftung auszahlt.

Die Rehabilitation stellte eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherungsanstalt dar, und wir haben festgestellt, dass es in diesem Bereich vor allem eine unklare Rechts­grundlage und unklare Begriffe zur Abgrenzung zwischen Kuren und Rehabilitation gab. Das ist keine ausreichende Grundlage für die Gestaltung einer ordnungsgemäßen Vollziehung. Auch da ist Verbesserungsbedarf gegeben.

 


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