Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 407

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

21.55.45

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rechnungshofberichte sind für uns immer eine gute Arbeitsgrundlage; ich habe das schon öfter von diesem Platz aus gesagt. Daher: Einen herzlichen Dank für diesen umfangreichen Bericht.

Der Rechnungshof führte im Jahr 2015 eine Gebarungsprüfung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, AUVA, der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, der BVA, und der Pensionsversicherungsanstalt, der PVA, durch. Der Fokus richtete sich auf das Compliance-Management – da haben wir schon gehört: ein Nobelwort –, genauer gesagt, auf die Leistungsgewährung im Kur- und Reha-Wesen und auf die Beschaffungs- und Personalwirtschaft. Der Bericht umfasst 120 Empfehlungen an die drei Versicherungsträger sowie an den Hauptverband und an die zuständigen Minis­terien.

Kritikpunkte betreffen Bereiche wie etwa die Organisation und die Rechtsgrundlage, die Genehmigungspraxis von Kur- und Reha-Aufenthalten – das haben wir bereits gehört – und einen mangelnden Beschaffungsüberblick mit Aufteilung auf 73 Organisa­tionseinheiten samt fehlender einheitlicher EDV-Unterstützung und strategischer Vorgaben sowie keine verbindlichen Dienstpostenpläne und Regelungen zu Stellen-aus­schreibungen und Stellenbesetzungen.

Eines, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist schon interessant, auch wenn von verschiedenen Versicherungen gegenseitig Leistungen übernommen werden: Es gibt immer wieder Menschen, die auf Kur geschickt werden, obwohl sie gar nicht wollen, und andere Menschen, die einen dringenden Reha-Aufenthalt bräuchten, bekommen ihn nicht. Also, es sind da schon Missstände vorhanden, die dringend beseitigt gehören. – Danke schön.

21.57


Präsidentin Doris Bures: Nun ist die Frau Präsidentin des Rechnungshofes zu Wort gemeldet. – Frau Dr. Kraker, bitte.

 


21.57.39

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete des Hohen Hauses! Ich möchte noch kurz auf diesen Bericht eingehen und erläutern, was das Ziel beziehungsweise die Zielsetzungen dieses Berichtes waren, denn es handelt sich hierbei um einen wesentlichen Bericht, um einen sehr umfangreichen Bericht. Ich möchte auch dem Prüfteam des Rechnungshofes danken, das sich wirklich systematisch mit dem Thema Compliance in der Sozialversicherung auseinandergesetzt hat. (Beifall bei ÖVP, Grünen und NEOS.)

Ziel war es, wesentliche und ausgewählte Prozesse bei der Pensionsversiche­rungs­anstalt, bei der BVA und bei der AUVA hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen. Warum wurden gerade diese drei Sozial­ver-sicherungsträger ausgewählt? – Weil bei allen drei Versicherungsträgern Compliance-Probleme zutage getreten sind, und das war eigentlich der Auslöser für die Prüfung, deshalb hat man sich angeschaut, was es braucht, damit ein systematisches Compliance-Management im Bereich der Sozialversicherungen implementiert wird. Es wurden das Vergabewesen, der Personalbereich und die Leistungsgewährung im Kur- und Rehabilitationswesen geprüft.

Wie Sie schon gesagt und auch ausgeführt haben, gibt es 120 Empfehlungen. Diese Empfehlungen richten sich an die betroffenen Träger, an den Hauptverband und an die beiden Ministerien, das Sozialministerium und das Gesundheitsministerium, als Auf-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite