Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 45

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wesen – Entschuldigung, auf London –, also auf mangelnde Erfolge im Spitzensport, und man müsse da etwas ändern.

Wir haben das Gesetz damals abgelehnt, weil die Vermutung nahelag, dass sich wenig verändern würde und weil gewisse mutige Schritte wie eine Hervorhebung mancher Sportarten in der Förderung nicht vorgesehen waren. Es geht also, kurz gesagt, um die Frage, ob man alles mit der Gießkanne fördern kann, oder ob man Schwerpunkte set­zen muss.

So: Jetzt gibt es ein neues Gesetz und meine Vermutung ist, dass wir möglicherweise in vier Jahren wieder hier sitzen und ein neues Gesetz diskutieren werden. Ich vermu­te, es wird sich relativ wenig ändern – in dem Punkt gebe ich Frau Kollegin Steger recht. Der Minister hat bei Vorgesprächen mehrfach gesagt, es solle alles anders werden, wir wollen eine GmbH gründen, die von politischer und parteipolitischer Einflussnahme be­freit wird. Dazu muss man jetzt ganz offen sagen: Wenn man es neutral betrachtet, so ist dieses Vorhaben ganz offensichtlich gescheitert.

Dazu gibt es ein paar Punkte, die ich kurz ansprechen will.

Punkt eins: Wer darf in dieser GmbH tätig sein? – Es gibt keine Unvereinbarkeit mit der Tätigkeit als Funktionär in Sportverbänden. Es gibt auch keine Verpflichtung, dass das Vollzeitmitarbeiter sein müssen. Ich bringe es auf den Punkt: Es kann jemand am Vor­mittag in seinem Verband ein Förderansuchen schreiben und am Nachmittag geht er in die GmbH und entscheidet dort über sein Förderansuchen. Das ermöglicht dieses Ge­setz. (Abg. Krist: Aber das stimmt doch gar nicht!) – Definitiv! Der einzige Ausschluss, der drinnen ist, betrifft Führungsfunktionen. Mitarbeiter sind von der Fördervergabe nicht ausgeschlossen. (Abg. Krist: Nein, das stimmt nicht!)

Das stimmt definitiv, Hermann. Wenn du anderer Meinung bist, kannst du irgendwann herauskommen und erklären, warum es nicht stimmt. Die Frage der Unvereinbarkeit be­zieht sich ausschließlich auf Leitungsfunktionen und nicht auf Mitarbeiter. Genau das war der Punkt, um den es gegangen wäre.

Der nächste Punkt betrifft die Doppelförderungen. Es gab einen schwerwiegenden Rech­nungshofbericht, in dem klargestellt wurde, dass der Österreichische Skiverband im Zu­ge der Ski-Weltmeisterschaft in Schladming Doppelförderungen kassiert hat, nämlich sich Dinge von der FIS fördern hat lassen und auch Förderungen aus den Mitteln des Sportministeriums bekommen hat. So: Jetzt gibt es eine Bestimmung, dass bei Doppel­förderungen auf Gebietskörperschaften Rücksicht zu nehmen ist. Da darf es keine Dop­pelförderungen geben.

Die FIS ist aber keine Gebietskörperschaft. Das heißt, die Struktur, die hier ausgenutzt wurde, nämlich dass sich der Österreichische Skiverband Dinge doppelt fördern lässt, gibt es weiterhin. Zufälligerweise ist Herr Schröcksnadel ja nicht ganz unbeteiligt. (Hei­terkeit des Bundesministers Doskozil.) – Der Herr Minister lacht schon wieder, aber es ist sogar eine Lex Schröcksnadel in den Entwurf hineingeschrieben worden, laut der auch der Skiverband de facto ein fixes Mandat in der Kommission hat. Damit sitzt er da in der Kommission.

Diese Kommission hat eine besondere Bedeutung, denn es gibt zwar die GmbH, die angeblich entscheiden hätte können – aber so ist es ja nicht gekommen. Über der GmbH sitzt eine Kommission und de facto können die Geschäftsführer nicht selbständig ent­scheiden, ohne Rücksprache mit der GmbH zu halten. Da gibt es ein Wechselspiel, das haben Sie vorhin angesprochen.

Das geht sogar so weit, dass die GmbH, wenn sie feststellt, dass förderwidrige Anträge gestellt worden sind, nicht hergehen und sagen kann, dass die korrigiert werden müs­sen, denn der Fördernehmer kann sagen, dass er das nicht will und zur Kommission


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