Projekte er einreichen muss, um in weiterer Folge Projekte wieder umzuschichten, um die Mittel tatsächlich dafür zu verwenden, wofür er sie eigentlich braucht.
Da gibt es und wird es auch einen entsprechenden Vertrauensvorschuss für die Arbeit der Verbände geben, aber – und das ist auch aus meiner Sicht klar – es muss auch ein Kontroll- und ein Controllingsystem dahinter geben und es muss ein klares Bekenntnis dazu geben, dass es im Bereich der Führung der Verbände und dann, wenn es um den Sport und um die Entwicklung des Sports geht, ein Leistungsprinzip gibt.
Auch beim Breitensport müssen wir möglicherweise andere Wege andenken, müssen wir in Regionen denken, müssen wir zwischen den Dachverbänden zusammenwirken, müssen wir auch gemeinsame Projekte forcieren. Auch das wird ein klares Ziel dieser GmbH zur Sportförderung sein.
Wenn ich hier einzelne Stellungnahmen oder einzelne Redebeiträge vielleicht doch beurteilen darf, dann sage ich, dass es mir schon wichtig ist, dass man auch von den Dingen spricht, die tatsächlich im Gesetz enthalten sind. Ich habe es heute schon gesagt: Wenn man hier davon spricht, dass die Vertreter des Sports, die Verbandsverantwortlichen, möglicherweise in den Kommissionen selbst bestimmen können, wie, in welcher Höhe und ob Fördermittel vergeben werden, dann ist das schlichtweg nicht richtig.
Richtig ist vielmehr, dass es da in einem Wechselspiel zwischen der Geschäftsführung und der Kommission zu einer Vereinbarung kommen muss. Wenn kein Einvernehmen hergestellt werden kann, geht die Entscheidung in den Aufsichtsrat, der in weiterer Folge mit einer Dreiviertelmehrheit zu entscheiden hat. Wenn die Entscheidung in dieser Art und Weise und auf diesem Weg nicht herbeigeführt werden kann, dann gibt es keine Fördervergabe. Das zeigt auch ganz klar, dass der Verfahrensverantwortliche, der in der Kommission sitzt, nicht final bestimmen kann, ob er in dieser Art und Weise und Größenordnung auch eine Förderung erhalten kann. Zusätzlich ist auch eine Unvereinbarkeitsregelung enthalten, dass der jeweilige Verbandsverantwortliche, wenn es darum geht, dass sein Verband in der Förderfrage betroffen ist, gar nicht zum Zug kommt und gar nicht mitstimmen darf.
Zur Frage der Transparenz: Es ist richtig, wenn wir feststellen, dass bereits im BSFF eine entsprechende Möglichkeit zur Transparenz, eine Möglichkeit, auch zu veröffentlichen, gegeben war, nicht aber in anderen Bereichen. Wir haben jetzt alle Bundesmittel zusammengefasst, und alle Bundesmittel werden in weiterer Folge in der Art und Weise, wie sie vergeben werden, an wen sie vergeben werden, auch transparent gemacht.
Wenn wir heute über ein neues Begutachtungsverfahren diskutieren, wozu dieser Antrag eingebracht wurde, dann muss ich mich schon fragen, ob man in den letzten Monaten die Entstehung dieses Gesetzes nicht verfolgt hat. Wir sind ganz klar und bewusst einen anderen Weg als sonst bei Erstellung und Entstehen von Gesetzen gegangen. Wir haben Monate hindurch die Gespräche mit den Fachverbänden und Dachverbänden geführt. Das Gesetz ist in seiner Konfiguration eigentlich in diesem Kreis der Sportwelt entstanden. Das ist das Ergebnis, natürlich mit gewissen Grundsätzen, die auch der Bund zu vertreten hat, wenn es um Kontrolle und die Verwendung von öffentlichen Mitteln geht. Das ist aber das Ergebnis, das sich die Sportwelt, die Verbände für die Ausübung ihres Spitzensportes, für ihre Sportlerinnen und Sportler gewünscht haben, und ich glaube schon, dass es sich der österreichische Sport verdient hat, dass wir ihnen diesen Vertrauensvorschuss auch geben.
Auf der anderen Seite wurde daraufhin auch ein entsprechendes Begutachtungsverfahren geführt, und ich sehe nicht ein, wie man bei dieser intensiven Einbindung der Sportwelt, in weiterer Folge bei dieser intensiven Befassung im Bereich der Begutachtung überhaupt auf die Idee kommen kann, jetzt wieder eine Begutachtung zu machen. Das ist ja
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