Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 49

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Projekte er einreichen muss, um in weiterer Folge Projekte wieder umzuschichten, um die Mittel tatsächlich dafür zu verwenden, wofür er sie eigentlich braucht.

Da gibt es und wird es auch einen entsprechenden Vertrauensvorschuss für die Arbeit der Verbände geben, aber – und das ist auch aus meiner Sicht klar – es muss auch ein Kontroll- und ein Controllingsystem dahinter geben und es muss ein klares Bekenntnis dazu geben, dass es im Bereich der Führung der Verbände und dann, wenn es um den Sport und um die Entwicklung des Sports geht, ein Leistungsprinzip gibt.

Auch beim Breitensport müssen wir möglicherweise andere Wege andenken, müssen wir in Regionen denken, müssen wir zwischen den Dachverbänden zusammenwirken, müssen wir auch gemeinsame Projekte forcieren. Auch das wird ein klares Ziel dieser GmbH zur Sportförderung sein.

Wenn ich hier einzelne Stellungnahmen oder einzelne Redebeiträge vielleicht doch beur­teilen darf, dann sage ich, dass es mir schon wichtig ist, dass man auch von den Din­gen spricht, die tatsächlich im Gesetz enthalten sind. Ich habe es heute schon gesagt: Wenn man hier davon spricht, dass die Vertreter des Sports, die Verbandsverantwortli­chen, möglicherweise in den Kommissionen selbst bestimmen können, wie, in welcher Höhe und ob Fördermittel vergeben werden, dann ist das schlichtweg nicht richtig.

Richtig ist vielmehr, dass es da in einem Wechselspiel zwischen der Geschäftsführung und der Kommission zu einer Vereinbarung kommen muss. Wenn kein Einvernehmen hergestellt werden kann, geht die Entscheidung in den Aufsichtsrat, der in weiterer Fol­ge mit einer Dreiviertelmehrheit zu entscheiden hat. Wenn die Entscheidung in dieser Art und Weise und auf diesem Weg nicht herbeigeführt werden kann, dann gibt es kei­ne Fördervergabe. Das zeigt auch ganz klar, dass der Verfahrensverantwortliche, der in der Kommission sitzt, nicht final bestimmen kann, ob er in dieser Art und Weise und Größenordnung auch eine Förderung erhalten kann. Zusätzlich ist auch eine Unverein­barkeitsregelung enthalten, dass der jeweilige Verbandsverantwortliche, wenn es da­rum geht, dass sein Verband in der Förderfrage betroffen ist, gar nicht zum Zug kommt und gar nicht mitstimmen darf.

Zur Frage der Transparenz: Es ist richtig, wenn wir feststellen, dass bereits im BSFF eine entsprechende Möglichkeit zur Transparenz, eine Möglichkeit, auch zu veröffentli­chen, gegeben war, nicht aber in anderen Bereichen. Wir haben jetzt alle Bundesmittel zusammengefasst, und alle Bundesmittel werden in weiterer Folge in der Art und Wei­se, wie sie vergeben werden, an wen sie vergeben werden, auch transparent gemacht.

Wenn wir heute über ein neues Begutachtungsverfahren diskutieren, wozu dieser An­trag eingebracht wurde, dann muss ich mich schon fragen, ob man in den letzten Mo­naten die Entstehung dieses Gesetzes nicht verfolgt hat. Wir sind ganz klar und be­wusst einen anderen Weg als sonst bei Erstellung und Entstehen von Gesetzen ge­gangen. Wir haben Monate hindurch die Gespräche mit den Fachverbänden und Dach­verbänden geführt. Das Gesetz ist in seiner Konfiguration eigentlich in diesem Kreis der Sportwelt entstanden. Das ist das Ergebnis, natürlich mit gewissen Grundsätzen, die auch der Bund zu vertreten hat, wenn es um Kontrolle und die Verwendung von öf­fentlichen Mitteln geht. Das ist aber das Ergebnis, das sich die Sportwelt, die Verbände für die Ausübung ihres Spitzensportes, für ihre Sportlerinnen und Sportler gewünscht haben, und ich glaube schon, dass es sich der österreichische Sport verdient hat, dass wir ihnen diesen Vertrauensvorschuss auch geben.

Auf der anderen Seite wurde daraufhin auch ein entsprechendes Begutachtungsverfah­ren geführt, und ich sehe nicht ein, wie man bei dieser intensiven Einbindung der Sport­welt, in weiterer Folge bei dieser intensiven Befassung im Bereich der Begutachtung über­haupt auf die Idee kommen kann, jetzt wieder eine Begutachtung zu machen. Das ist ja


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite