Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 48

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10.37.35

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Hans Peter Doskozil: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, zunächst sollte man, wenn man über das neue Sportförderungsgesetz und die Modalitäten da­hinter diskutiert, schon auch die Ausgangslage beurteilen. Die Ausgangslage ist zum ei­nen in rechtlicher und auch in kompetenzrechtlicher Hinsicht jene, dass sich der Sport nicht nur über den Bund und über die Fördermöglichkeiten des Bundes, sondern im Grunde auch sehr stark über die Länderkompetenzen definiert. Da muss man in der Dis­kussion dann natürlich aufpassen, dass man nicht die eine oder andere Kompetenz ver­wechselt. Außerdem gibt es eine Unabhängigkeit des Sports, eine Unabhängigkeit der Sportorganisationen, der BSO und anderer Organisationen. Einerseits muss man das als Minister, der vielleicht das eine oder andere regeln will, zur Kenntnis nehmen, anderer­seits ist es wichtig, dass es diese autonome Sportwelt gibt und dass es – wie auch in un­serem föderalen System – eben eine gewisse Kompetenzverteilung gibt.

Auf der anderen Seite muss man auch die Ausgangslage beurteilen, wie sie sich auf Bundesebene im Bereich der Sportfördervergaben dargestellt hat. Die Ausganslage war für mich – und so wurde sie auch von Vertretern aus dem Sport und von den Sportlern an mich herangetragen –, dass wir derzeit auf Bundesebene eine Sportfördersystema­tik in verschiedenen Bereichen mit verschiedenen Ansätzen, mit verschiedenen Mög­lichkeiten, mit verschiedenen Modalitäten, Abrechnungen durchzuführen, haben – sei es auf der einen Seite in unserem Hause in der Sportsektion, sei es auf der anderen Seite im Bereich des BSFF oder durch das Projekt RIO et cetera. Es gibt da also wirklich ver­schiedene Ansätze.

Da muss es, glaube ich, mit Fug und Recht erlaubt sein, das zu hinterfragen – auch im Sinne der Sportlerinnen und Sportler –, denn wir alle wollen ja die Möglichkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich des Sports für die Sportlerinnen und Sportler bestens gestalten. Dazu müssen wir aber diese Rahmenbedingungen auch entspre­chend verändern. Genau das haben wir mit diesem Sportgesetz natürlich versucht. Ich sage auch ganz offen, dass das ein erster Schritt ist. Man wird höchstwahrscheinlich immer wieder Entwicklungsmöglichkeiten und weitere Schritte definieren können. Die­se Wege muss man in weiterer Folge auch gehen, aber das ist ein erster wichtiger Schritt, um hier eine klare Linie vorzugeben.

Die klare Linie ist ganz eindeutig zu erkennen: Alle Fördermittel, die wir auf Bundes­ebene vergeben werden, auch die Möglichkeiten des Hauses, auch meine Möglichkei­ten, da Fördermittel zu vergeben, werden nach klaren Kriterien und Richtlinien in die GmbH überführt. Es wird auch in weiterer Folge klare Kriterien und Richtlinien für die Verantwortlichen im Bereich dieser GmbH geben.

Wenn wir eine Tochter in diesem Bereich in Form dieser GmbH implementieren, be­deutet das nicht, dass sich die Politik aus der Verantwortung stiehlt. Die Politik muss in weiterer Folge, weil es ja öffentliche Mittel und Gelder sind, nun auch definieren, was die Ziele sind, die zu erreichen sind. Die Ziele sind aus meiner Sicht ganz klar: Wir be­nötigen auf der einen Seite dringend eine Harmonisierung im Bereich der Sportstätten, vor allem zwischen Bund und Ländern. Wir brauchen ein klares Bekenntnis dazu, dass sich die Sportverbände – viele sind sehr gut geführt – auch richtig entwickeln, dass sie gut geführt werden, dass die Verbände, die ja die Heimat der Spitzensportler sind, in weiterer Folge auch eine gute Basis für die Spitzensportler sind.

Wir haben uns klar dazu bekannt, dass es ein anderes Abrechnungsmodell geben muss, damit auch die Verbände im Sinne der Sportler mehrjährig planen können, eine Mittel­vergabe, die nicht darauf aufgebaut ist, dass sich jeder Verband immer wieder die Fra­ge stellen muss, ob er entsprechend vorfinanzieren muss, vorfinanzieren kann, welche


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