II. Artikel 2 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
In Z 2 wird der Betrag „1 460 Euro“ durch den Betrag „4 500 Euro“ ersetzt.
Begründung:
Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Schaffung einer zusätzlichen Möglichkeit für die begünstigte Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen, zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der betroffenen Unternehmen sowie zum Schutz vor feindlichen Übernahmen ist sehr zu begrüßen, da dadurch auch die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung als Kernaktionär gestärkt wird.
Um auch für das bestehende, praxiserprobte Modell der Belegschaftsbeteiligungsstiftung neue Anreize zu setzen, soll eine betragsmäßig entsprechende Erhöhung vorgenommen werden, sodass ab 2018 Gewinnanteile bis zu 4.500 € als Einkünfte aus Kapitalvermögen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben werden können.
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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
11.22
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Wir beschließen heute eine Reihe von wichtigen Finanzgesetzen. Kollege Groiß hat schon darauf hingewiesen, wie wir kleinen Trafikanten das Überleben sichern können: durch die Erhöhung der Mindesthandelsspanne, über die Gleichstellung von Belegschaftsstiftungen mit Mitarbeiterstiftungen, durch eine gerechtere und bessere Konzernbesteuerung – also durch eine Reihe von wichtigen Gesetzen.
Ich muss Ihnen, Herr Finanzminister, aber ehrlich sagen, vor ein paar Tagen musste ich einmal laut auflachen, als ich in meinem Handy Ihr Foto gesehen habe: Sie wollen der Stadt Wien Nachhilfe geben. – Ich habe geglaubt, ich lese die Tagespresse, und habe dann gesehen, dass es ja gar nicht satirisch gemeint ist, sondern dass Sie es angeblich ernst meinen. Da habe ich mir gedacht, komisch, Ihre Wahlheimat ist ja Niederösterreich, aber als ein damals noch relativ junger Umweltlandesrat zig Millionen Euro der niederösterreichischen Umweltanstalt verspekuliert hat, habe ich nichts von Ihnen gehört, so in dem Sinne, dass Sie sich Sorgen machen oder jemandem Nachhilfe geben wollen. Als derselbe später und nicht mehr ganz so jung Finanzlandesrat wurde und dort dann Hunderte Millionen Euro nach eigentlich demselben Modell, nämlich an Wohnbaugeldern, verspekuliert hat, habe ich von Ihnen nichts von irgendwelchen Sorgen gehört oder dass Sie irgendjemandem Nachhilfe geben wollen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)
Vor wenigen Tagen ist nun der Rechnungshofbericht aus Niederösterreich gekommen, in dem zu lesen ist, wie Förderungen in Niederösterreich vergeben werden und dass dort drei Viertel der Förderungen nicht einmal dokumentiert sind. Man muss nicht einmal ein schriftliches Ansuchen stellen, so in dem Sinne: Ich hätte gerne eine Förderung! Es gibt auch keine Abrechnungen, gar nichts. Da habe ich nicht gehört, dass Sie da jemandem Nachhilfe geben wollen. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.) – Ja, ich weiß, dass Ihnen das unangenehm ist. (Bundesminister Schelling: Nein, überhaupt nicht!) Da habe ich nicht gehört, dass Sie jemandem Nachhilfe geben wollen oder dass Sie sich Sorgen machen würden. (Weitere Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)
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