die Versorgungssicherheit da ist, dass die Nahversorgung sichergestellt ist. Durch die Erhöhung der Mindesthandelsspanne ist das für das nächste Jahr sichergestellt.
Last but not least: Auch die Änderung in der Normverbrauchsabgabe zeigt, dass uns der Wirtschaftsstandort wichtig ist, denn eine Veränderung in der Verwaltung der EU würde einen Mehraufwand bei den Kastenwagen bedeuten, dem wir hier entgegentreten.
Es werden heute wahrscheinlich viele Anträge eingebracht. Das wurde uns gestern schon mitgeteilt, dass man an uns herantreten wird in Bezug auf die vorliegenden Gesetzentwürfe mit Wünschen, sei es in Bezug auf die kalte Progression, auf die Valorisierung und auf viele andere Punkte, sodass wir dementsprechend mitstimmen können. Ich danke für diese Anträge, denn das zeigt, dass unsere Anträge, die wir in den letzten Jahren und in letzter Zeit ausgearbeitet haben, mehrheitsfähig sind. Doch ein guter Wirtschaftsstandort braucht auch Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Handschlagqualität. Daher wollen wir uns an das halten, was wir ausgemacht haben, und gemeinsam mit unserem Koalitionspartner die Themen ausarbeiten und zur Abstimmung bringen. Es freut mich aber, dass wir diese Anträge aufnehmen und ab dem 15. Oktober in neue Regierungsverhandlungen mitnehmen können.
Ich danke, dass wir heute so viel zum Wirtschaftsstandort und zur Finanzpolitik beitragen und viel für Wirtschaft und Arbeitsplätze tun können. Ich bitte daher um große Zustimmung für diese Gesetzesinitiativen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.21
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Groiß eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Werner Groiß, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 2231/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Aktiengesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert sowie aktienrechtliche Sonderregelungen über die planmäßige Abgabe von Aktien einer Arbeitgebergesellschaft erlassen werden (Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 – MitarbeiterBetStG 2017), in der Fassung des Ausschussberichtes (1722 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der oben genannte Gesetzestext wird wie folgt geändert:
I. Artikel 1 (Änderung des Einkommenssteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
1. Z 5 lit. c lautet:
„c) In Z 8 wird die Wortfolge „Privatstiftung im Sinne des § 4 Abs. 11 Z 1 lit. c bis zu einem Betrag von 1 460 Euro [20.000 S] jährlich" durch die Wortfolge „Belegschaftsbeteiligungsstiftung im Sinne des § 4d Abs. 3 bis zu einem Betrag von 4 500 € jährlich" ersetzt.“
2. Z 6 lautet:
„6. In § 27 Abs. 5 Z 7 zweiter Teilstrich wird die Wortfolge "Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 Z 1 bis zu einem Betrag von 1.460 Euro jährlich“ durch die Wortfolge „Belegschaftsbeteiligungsstiftungen im Sinne des § 4d Abs. 3 bis zu einem Betrag von 4 500 Euro jährlich" ersetzt.“
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