Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Punkt 5 der Tagesordnung sprechen, zum Tabaksteuergesetz und Tabakmonopolgesetz. Die Spannenanpassung ist notwendig für die 2 400 Trafikanten mit ihren Fachgeschäften und den 3 300 Verkaufsstellen. Das zeigen die Ertragsvergleichszahlen bisher eindeutig. Das spüren die Trafikantinnen und Trafikanten Monat für Monat hautnah. Nicht wenige haben sehr zu kämpfen, sowohl auf dem Land, in den Stadtteilen als auch in manchen Stadtkernen.
Ich danke ausdrücklich den Koalitionspartnern, allen Fraktionen, die der Spannenanpassung zustimmen. Ich verhehle nicht, dass ich persönlich sehr, sehr froh bin, dass diese Anpassung heute hier beschlossen wird. Es ist eine Gesetzesvorlage, die das Tabakeinzelhandelsmonopol stärkt, und das ist gut so. Die österreichischen Trafikanten bieten kontrollierte Qualität, das österreichische Tabakmonopol garantiert und steht für geprüfte Ware, und das bundesweit, auch in allen Grenzgebieten. Ohne Einzelhandelsmonopol wäre es in Österreich so wie in Berlin, wie im Ruhrgebiet, wo die Hälfte der konsumierten Tabakwaren geschmuggelt sind und unversteuert, ohne Tabaksteuer, ohne Mehrwertsteuer bleiben. Geschmuggelte Ware trägt gute Namen, beliebte Markennamen, aber der Inhalt ist von minderer oder, richtiger gesagt, von fragwürdiger Zusammensetzung. Von Qualität kann keine Rede sein!
Neben Maßnahmen gegen gewerbsmäßigen Schmuggel von Tabakwaren ist die Angleichung der Tabaksteuer auf EU-Ebene ein wichtiges Anliegen, eine vordringliche Aufgabe, weil die Differenz, der Unterschied zu groß ist.
Meine Damen und Herren! In keiner anderen Branche findet man so viele Menschen mit Beeinträchtigungen als Selbständige, die ihr Einkommen mit ihrer Arbeit selbst verdienen. Früher waren es Kriegs- und KZ-Opfer, jetzt sind es durch Krankheit oder Unfall gesundheitlich beeinträchtigte Menschen. Mit Stand Jänner dieses Jahres sind es mehr als 3 700 Personen. Ihr Anteil steigt kontinuierlich, der Prozentsatz wird laufend höher; in den letzten drei Jahrzehnten hat sich ihr Anteil verdoppelt.
Meine Damen und Herren! Ich darf darauf hinweisen, dass es in der Vergangenheit gelungen ist, dieses System zu erhalten. Ich erinnere an den Solifonds, der sehr vielen zugutegekommen ist und die österreichische Struktur gerettet hat, die im Ausland als vorbildlich gesehen wird. Dr. Matznetter hat sich dafür ganz besonders eingesetzt, und ihm gebührt herzlicher Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir werden uns den Herausforderungen von heute und morgen laufend stellen. Es ist heute ein guter Tag für die Trafikantinnen und Trafikanten, es ist aber auch ein guter Tag für kontrollierte Qualität.
Ich darf noch folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung der Packungsgröße für Zigaretten
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der die im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz verankerte Verpackungsgröße für Zigaretten, nach entsprechender Notifikation gemäß Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2014/40/EU, ab 1. April 2018 gesetzlich mit 20 oder 25 Stück Zigaretten je Packung festgelegt wird.“
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