Was gefällt uns weniger an der Novelle? – Nun, dass die Mitarbeiterbeteiligung über Stiftungen abgewickelt wird. Faktisch sind die Mitarbeiter also nicht persönlich am Unternehmen beteiligt, sondern sie sind nur Begünstigte einer Stiftung. Daher fehlt das wesentliche Element einer echten Beteiligung, eines Mitunternehmertums, nämlich die Verfügungsgewalt über die Anteile. In gut geübter, also in geübter, aber nicht so guter österreichischer Praxis werden diese Stiftungen dann im Regelfall von den üblichen Verdächtigen verwaltet, also von Interessenvertretern, von Betriebsräten, das heißt von der Sozialpartnerschaft. Was wäre die Lösung? – Wenn wir das schon über Stiftungen machen, müssen die Stiftungsvorstände von unabhängigen Personen und nicht von Betriebsräten oder sonstigen Interessenvertretern besetzt werden.
Ein zweiter Einwand ist, dass eine solche Form – Weitergabe von Aktien – Großunternehmen vorbehalten bleibt. Andere Formen der Mitarbeiterbeteiligung haben größere Relevanz, bleiben hier aber draußen. Sie wären allerdings auch richtig.
Insgesamt sagen wir: Die Vorteile überwiegen die Nachteile, daher werden wir mitstimmen. Wir sehen allerdings Nachbesserungsbedarf, den wir uns für die Zukunft jedenfalls wünschen würden. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
11.54
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
11.54
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf kurz Bezug nehmen auf den Tagesordnungspunkt 7. Es geht um die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG des Landes Oberösterreich mit dem Bund den Bildungskompass betreffend, der im Kindergartenjahr 2017/18 erprobt werden wird. Die Einführung eines Bildungskompasses im elementarpädagogischen Bereich für über dreieinhalbjährige Kinder wurde bereits im Zuge der Bildungsreform diskutiert und vorgeschlagen, und genau darum geht es jetzt.
Aus diesem Grunde wurde vom Bundesministerium für Familie und Jugend bereits im Jahr 2016 ein Konzept erstellt beziehungsweise beauftragt, wie man das umsetzen kann. Das Land Oberösterreich mit Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer – er war damals ja Bildungsreferent der Oberösterreichischen Landesregierung – hat sich dazu bereit erklärt, ein entsprechendes Pilotprojekt umzusetzen. Die Umsetzung wird in 50 Kindergartengruppen erfolgen, und es werden alle vier- bis fünfjährigen Kinder einbezogen. Es wird eine strukturierte Erfassung und Dokumentation ihrer Lerndisposition geben. Die Ergebnisse werden anschließend natürlich evaluiert, bevor das vielleicht auf ganz Österreich ausgerollt wird.
Wichtig ist, dass das Land Oberösterreich vom Bundesministerium für Familie und Jugend in Kooperation mit dem Finanzministerium mit rund 164 000 € eine gewisse Unterstützung dafür erhält. Damit all das mit Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 umgesetzt werden kann, sind die Beschlüsse heute notwendig. Es ist eine wertvolle zukunftsträchtige Initiative, und Oberösterreich geht im positiven Sinne mit dem Pilotprojekt voran. (Beifall bei der ÖVP.)
11.56
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.
11.56
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Vorweg darf ich die Schülerinnen und Schüler der Berufsschule Schärding sehr herzlich begrüßen. Die Lehrlinge sind uns sehr, sehr willkommen, wir schätzen sie sehr. Im Namen der Kollegin Gusenbauer-Jäger: Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
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