Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 75

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Was gefällt uns weniger an der Novelle? – Nun, dass die Mitarbeiterbeteiligung über Stiftungen abgewickelt wird. Faktisch sind die Mitarbeiter also nicht persönlich am Un­ternehmen beteiligt, sondern sie sind nur Begünstigte einer Stiftung. Daher fehlt das we­sentliche Element einer echten Beteiligung, eines Mitunternehmertums, nämlich die Ver­fügungsgewalt über die Anteile. In gut geübter, also in geübter, aber nicht so guter ös­terreichischer Praxis werden diese Stiftungen dann im Regelfall von den üblichen Ver­dächtigen verwaltet, also von Interessenvertretern, von Betriebsräten, das heißt von der Sozialpartnerschaft. Was wäre die Lösung? – Wenn wir das schon über Stiftungen ma­chen, müssen die Stiftungsvorstände von unabhängigen Personen und nicht von Betriebs­räten oder sonstigen Interessenvertretern besetzt werden.

Ein zweiter Einwand ist, dass eine solche Form – Weitergabe von Aktien – Großunter­nehmen vorbehalten bleibt. Andere Formen der Mitarbeiterbeteiligung haben größere Re­levanz, bleiben hier aber draußen. Sie wären allerdings auch richtig.

Insgesamt sagen wir: Die Vorteile überwiegen die Nachteile, daher werden wir mitstim­men. Wir sehen allerdings Nachbesserungsbedarf, den wir uns für die Zukunft jeden­falls wünschen würden. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

11.54


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


11.54.15

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Ich darf kurz Bezug nehmen auf den Tagesordnungs­punkt 7. Es geht um die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG des Landes Oberöster­reich mit dem Bund den Bildungskompass betreffend, der im Kindergartenjahr 2017/18 erprobt werden wird. Die Einführung eines Bildungskompasses im elementarpädagogi­schen Bereich für über dreieinhalbjährige Kinder wurde bereits im Zuge der Bildungsre­form diskutiert und vorgeschlagen, und genau darum geht es jetzt.

Aus diesem Grunde wurde vom Bundesministerium für Familie und Jugend bereits im Jahr 2016 ein Konzept erstellt beziehungsweise beauftragt, wie man das umsetzen kann. Das Land Oberösterreich mit Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer – er war damals ja Bildungsreferent der Oberösterreichischen Landesregierung – hat sich dazu bereit er­klärt, ein entsprechendes Pilotprojekt umzusetzen. Die Umsetzung wird in 50 Kindergar­tengruppen erfolgen, und es werden alle vier- bis fünfjährigen Kinder einbezogen. Es wird eine strukturierte Erfassung und Dokumentation ihrer Lerndisposition geben. Die Ergeb­nisse werden anschließend natürlich evaluiert, bevor das vielleicht auf ganz Österreich ausgerollt wird.

Wichtig ist, dass das Land Oberösterreich vom Bundesministerium für Familie und Ju­gend in Kooperation mit dem Finanzministerium mit rund 164 000 € eine gewisse Un­terstützung dafür erhält. Damit all das mit Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 um­gesetzt werden kann, sind die Beschlüsse heute notwendig. Es ist eine wertvolle zu­kunftsträchtige Initiative, und Oberösterreich geht im positiven Sinne mit dem Pilotpro­jekt voran. (Beifall bei der ÖVP.)

11.56


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


11.56.12

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Meine Damen und Herren! Vorweg darf ich die Schülerinnen und Schüler der Berufsschule Schärding sehr herzlich begrüßen. Die Lehrlinge sind uns sehr, sehr willkommen, wir schätzen sie sehr. Im Namen der Kollegin Gusenbauer-Jäger: Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

 


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