Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 98

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sonderer Bedeutung. Sie dienen der Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit von Unterneh­mensbilanzen und nehmen dadurch sowohl für die geprüften Unternehmen, als auch für den Finanzmarkt und die Gesellschaft als Ganzes eine unverzichtbare Kontroll- und Warnfunktion wahr.

Grundbedingung dafür ist die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer von ihren Auf­traggebern, den zu prüfenden Unternehmen, wie auch die EU-Kommission in ihrem 2010 veröffentlichten Grünbuch schreibt, in dem sie jahrzehntelange Mandatierung als Grundübel der mangelnden Unabhängigkeit der Abschlussprüfer erkennt.

Einer der wichtigen Faktoren zur Sicherstellung dieser Unabhängigkeit ist die externe Rotation der Abschlussprüfer, also die zeitliche Beschränkung der Laufzeit der Abschluss­prüfungsmandate sowie der regelmäßige Wechsel der Abschlussprüfer bzw. der Un­ternehmen, die Abschlussprüfungen durchführen. In einem ersten Verordnungsentwurf hat die EU-Kommission daher eine maximale Laufzeit der Prüfungsmandate von sechs Jahren vorgesehen. Durch massiven Lobbyismus der Beraterindustrie wurde diese Re­gelung jedoch aufgeweicht.

Die von der EU tatsächlich verabschiedete Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014) sieht im Regelfall als maximale Obergrenze nun nicht mehr sechs Jahre, sondern zehn Jahre vor, ermöglicht jedoch Mitgliedstaaten davon abzugehen und kürzere Laufzeiten von Abschlussprüfungsmandaten festzulegen.

Es ist dringend notwendig, dass aus dem Hypo-Debakel die Konsequenzen gezogen werden und der Nationalrat die Gelegenheit einer radikalen Verbesserung der Qualität von Abschlussprüfungen wahrnimmt, in dem der Freiraum der Abschlussprüferverord­nung genutzt und kürzere Rotationsfristen für Abschlussprüfer festgesetzt werden.

Die Abgeordneten zum Nationalrat treten damit sichtbar – und damit bewusst auch ge­genüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern – für qualitativ hochwertige Abschluss­prüfungen, die Stärkung des Finanzplatzes Österreich und die Vermeidung zukünftiger Milliardengräber zu Lasten der Öffentlichkeit, ein.

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Präsident Karlheinz Kopf: Ein zweites Mal zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte.

 


12.51.30

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ge­schätzte Damen und Herren! Herr Kollege Knes, zuerst möchte ich aufs Schärfste zu­rückweisen, dass im Zusammenhang mit der Hypo alle meine Kollegen in Kärnten ver­urteilt worden wären und ich nur deshalb nicht verurteilt worden wäre, weil ich nicht in Kärnten tätig war. – Also das ist nicht dein Niveau, das solltest du zurücknehmen, dafür solltest du dich entschuldigen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Knes.)

Vielleicht hast du das Gesetz nicht gelesen. Ich lese dir einmal zwei Teile daraus vor, damit klar wird, warum wir das ablehnen: „Zwischen dem Bund, dem Land Kärnten und dem SvK“ – Sondervermögen Kärnten – „sind im Rahmen der Abwicklung bestimmte Rechtsfragen im Zusammenhang mit Abgaben- und Haftungsforderungen des Bundes strittig. Deren abschließende juristische Beurteilung könnte nur auf dem Prozesswege erfolgen.“

Das heißt, es ist einfach nicht klar, ob diese Forderung des Bundes gegenüber dem Land besteht. Und das noch Schlimmere ist: Diese 67 Millionen €, die der Herr Minister da hineinschreibt, hat jemand offensichtlich einfach irgendwie erfunden, fiktiv angenom­men, denn die konkrete Anfrage von uns wurde nicht beantwortet – weder im Finanz­ausschuss noch schriftlich.

 


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