Hier steht: „Für den Fall, dass der Bund nicht verzichtet, wäre eine Insolvenz des Sondervermögens Kärnten zu erwarten. Im Fall einer Insolvenz wäre der Bund Insolvenzgläubiger und würde seine Forderungen nur anteilig im Rahmen der Insolvenzquote erhalten; diese wäre geringer zu erwarten als die Abschlagszahlung,“ – des Landes – „die daher aus Sicht des Bundeshaushaltes vorteilhafter ist.“
Jetzt erkläre mir einmal: Ist es ein super Vorteil für Kärnten, wenn da steht, dass es vorteilhaft für den Bund ist? Und zum Zweiten: Wie kann man sagen, dass die Insolvenzquote geringer wäre, wenn man es nie gerechnet hat? Der Herr Finanzminister hat uns nämlich erklärt, er hat es nicht gerechnet, das ist zu kompliziert. Deshalb kann man dem Gesetz auch nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)
12.53
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich erkenne keinen Wunsch auf abschließende Worte der Berichterstatter.
Wir kommen zur Abstimmung.
Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1662 der Beilagen.
Wer sich hiefür ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer ist auch in dritter Lesung dabei? – Das ist wiederum einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend SvK-Verzichtsgesetz samt Titel und Eingang in 1659 der Beilagen.
Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer stimmt hier zu? – Das ist wiederum die Mehrheit und somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 1661 der Beilagen.
Hierzu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen und Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen.
Ich lasse zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzes entsprechend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.
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