Die Abgeordneten Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Artikel 3 und 42 eingebracht.
Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 43 eingebracht.
Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 44 eingebracht.
Wer stimmt dem zu? – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer stimmt hier zu? – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1660 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG) erlassen wird und das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzstrafgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Devisengesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert werden (1725 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1672 d.B.): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2017) (1730 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1670 d.B.): Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (1732 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1638 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staa-
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