Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 101

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tes Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steu­erumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1733 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zu den Punkten 11 bis 14 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es besteht kein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung.

Somit gehen wir in die Debatte ein.

Als Erster ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.58.16

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Einrichtung eines Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes ist ein längst überfälliger Schritt. Das Fir­menbuch gibt unter anderem darüber Auskunft, in wessen zivilrechtlichem Eigentum ei­ne Gesellschaft steht, das Grundbuch gibt unter anderem darüber Auskunft, in wessen zivilrechtlichem Eigentum ein Grundstück steht, und das Register der wirtschaftlichen Eigentümer gibt eben darüber Auskunft, in wessen wirtschaftlichem Eigentum ein Rechts­träger steht.

Das Firmenbuch und das Grundbuch sind öffentlich zugängliche Register. Niemand kä­me auf die Idee, die Daten des Firmenbuches oder des Grundbuches aus Datenschutz­gründen geheim zu halten – außer unser Finanzminister. Dem Finanzminister ist es ein ganz großes Anliegen, dass die Daten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer nicht öffentlich zugänglich sind. Der Datenschutz und wieder einmal die EU dienen dem Finanzminister hier als fadenscheinige Ausrede. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Das erinnert mich an die Diskussion im Plenum anlässlich der Beschlussfassung des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes. Da hat sich der Finanzminister auch ganz dezidiert gegen eine öffentliche länderbezogene Berichterstattung, das sogenannte Coun­try-by-Country-Reporting ausgesprochen, und damals diente dem Finanzminister das Völ­kerrecht als Ausrede.

In diesem Zusammenhang darf ich auf einen Richtlinienvorschlag im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen verweisen, welcher derzeit in Brüssel diskutiert wird. Diese Richtlinie würde wesentlich zur Erhö­hung der öffentlichen Transparenz bei der Zahlung von Ertragsteuern durch multinatio­nale Großkonzerne führen.

Und was sagt unser Finanzminister dazu? – Ich zitiere aus dem „Kurier“ vom 31. Mai 2017: „Noch sperrt sich allerdings der Rat der EU-Finanzminister, darunter auch Hans-Jörg Schelling.“

Herr Finanzminister, die Erhöhung der Steuertransparenz wäre ein ganz wichtiger Schritt hin zur Steuergerechtigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister, mit Ihrer Blockadehaltung gegen öffentliche Transparenz schüt­zen Sie die multinationalen Großkonzerne zulasten der heimischen Steuerzahler. Ei­nem vernünftigen Gesetz wie dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz wurden von Ihnen bereits vor Inkrafttreten die Zähne gezogen. Sie, Herr Finanzminister, bewei­sen uns immer wieder, dass Sie von öffentlicher Transparenz und von Steuergerechtig­keit überhaupt nichts halten. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundes­minister Schelling.)

13.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


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