2. Ausweitung der Transparenzbestimmungen - Meldungen an die Finanz greifen zu kurz
Öffentliche Transparenz für Unternehmensgewinne schaffen
Modelle zur "aggressiven Steuerplanung" verschleiern, in welchem Land die Gewinne erwirtschaftet werden. Die Antwort darauf ist vollständige Transparenz. Für Berichte im Rahmen des "Country by Country-Reporting" besteht eine Veröffentlichungspflicht mit kostenlosem Zugang. Die Berichtsschwelle ist von derzeit 750 Mio Euro auf 40 Mio Euro zu reduzieren, und die Berichtspflicht hat getrennt für alle Staaten zu erfolgen, in denen ein multinationaler Konzern Niederlassungen hat.
Öffentliche Transparenz von Steuerdeals
Alle Sonderabsprachen zwischen Konzernen und Finanzbehörden der Mitgliedstaaten müssen veröffentlicht werden, um eine ungerechte Bevorzugung zu vermeiden. Eine Meldung an die Finanzbehörden greift zu kurz.
Kostenlose, öffentlich zugängliche Register über die wirtschaftlich Letztbegünstigten
Einkommen wird häufig in Firmen, Trusts und Privatstiftungen mit komplizierten Besitz-Strukturen ("verdeckte Treuhandschaften") versteckt. Es braucht daher in einem ersten Schritt kostenlose, öffentlich zugängliche Register über die wirtschaftlichen Nutznießer, um die Möglichkeit für gesetzeswidrige Umgehungsgeschäfte und Missbrauch zu erschweren. Der zweite Schritt zielt auf weltweit vernetzte öffentliche Register der wirtschaftlich Letztbegünstigten.
Implementierung eines wirksamen Sanktionsregimes
Implementierung eines wirksamen Sanktionsregimes gegen Länder, die nicht den Vereinbarungen der Staatengemeinschaft im Zusammenhang mit dem automatischen Austausch von Konto-, Steuer- und Unternehmensdaten entsprechen, wie etwa Einschränkungen des Kapitalverkehrs oder Handelsverbote.
3. Steuerharmonisierung statt schädlichem Steuerdumping
Gewinne von multinationalen Konzernen dort besteuern, wo sie erwirtschaftet werden
Multinational tätige Konzerne müssen mit ihren komplexen Strukturen steuerlich als eine Einheit angesehen und dort besteuert werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden. Dafür ist es notwendig die Definition der Betriebsstätte, die derzeit für die Besteuerung zentral ist, zu erweitern. Denn vor allem bei IT-Konzernen greift diese nicht.
Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung in der EU vorantreiben
Bisher unterscheidet sich von Land zu Land, worauf Unternehmen Steuern zahlen müssen. Deswegen sollte eine einheitliche Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden. Das bedeutet eine Harmonisierung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, wie sie von der Europäischen Kommission in einem Vorschlag befürwortet wird.
Mindeststeuersätze für die EU-Unternehmensbesteuerung
Eine Gleichstellung der steuerlichen Bemessungsgrundlage ermöglicht die Vergleichbarkeit der nominellen Steuersätze. Eine notwendige Ergänzung ist daher ein Mindeststeuersatz auf europäischer Ebene.
Verstärkung der Steuerkooperation und Teilnahme aller Staaten am lückenlosen automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten
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