Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 116

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1664 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz geändert, das Datenschutzgesetz erlassen und das Datenschutzgesetz 2000 aufgehoben wird (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) (1761 d.B.) in der 190. Sit­zung des Nationalrates, am 29.06.2017.

Diese Staatszielbestimmung („Recht auf Barzahlung“) stellt klar, dass die Beschrän­kung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger nämlich in die Vertragsfreiheit bzw in die Privat­autonomie und in das Recht auf Datenschutz darstellt. Im Sinne einer Vertrauensbil­dung sollen weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen der Bürger in die Bargeldbereitstellung und in das Recht auf Barzahlung erschüttern könnten.

Dem Recht auf Barzahlung steht der Annahmezwang für Banknoten bzw für Scheide­münzen gegenüber (siehe § 61 Nationalbankgesetz und § 8 Scheidemünzengesetz). Der Annahmezwang soll abseits von Onlinegeschäften grundsätzlich nicht im Rahmen der privatrechtlichen Vertragsautonomie eingeschränkt werden können.

Die Abschaffung des 500-Euro-Scheins und die Einführung von Bargeldlimits sind die ersten Schritte der EU zur kompletten Abschaffung des Bargeldes. Obwohl der Präsi­dent der Europäischen Zentralbank (EZB) Mario Draghi unlängst vor dem Wirtschafts­ausschuss des Europäischen Parlaments versichert hat, dass ein Ende des 500-Euro-Scheins nichts mit einer Begrenzung des Bargelds zu tun habe, sind die Aussagen von Spitzenrepräsentanten der EU mit großer Vorsicht zu genießen, wie die folgenden zwei Zitate des derzeitigen Präsidenten der Europäischen Union Jean-Claude Juncker zei­gen (https://de.wikiquote.org/wiki/JeanClaude_Juncker):

„Wenn es ernst wird, muss man lügen.“ (Juncker auf einer Abendveranstaltung zur Eu­ro-Krise in Brüssel im April 2011).

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meis­ten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Unter dem Deckmantel der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzie­rung wird immer wieder versucht, die Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken. EZB-Präsident Draghi: „Der 500-Euro-Schein ist ein Instrument für illegale Aktivitäten.“ Das Problem ist jedoch nicht das Bargeld, wie Draghi behauptet, sondern die Feinde von Freiheit und Vermögen und die sitzen in Brüssel in der EZB. Beim Bargeld wird so ge­tan, als gäbe es in der digitalen Welt keine Kriminellen und keine Terroristen.

In einer Welt ohne Bargeld, in der alles, was man bargeldlos kauft und konsumiert, ver­folgbar ist („digitaler Fingerabdruck“), gibt es keine Freiheit und keine Privatheit mehr; denn die bargeldlose Zahlung ermöglicht die totale Kontrolle durch die EU und durch die Nationalstaaten. Das Ergebnis einer Welt ohne Bargeld ist der finanziell entmündigte und gläserne Bürger. Der Bevormundung des Bürgers wären keine Grenzen mehr ge­setzt. Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob ein Bürger freiwillig einen digitalen Fin­gerabdruck hinterlässt oder ob er mangels Bargeld gar keine andere Wahl hat. Diese Wahlfreiheit muss auch in Zukunft gegeben sein. Bargeld ist gedruckte Freiheit.

In Wirklichkeit geht es der EZB um die Erhöhung der Negativzinsen („Strafzinsen“), da­mit die hochverschuldeten Staaten insbesondere in Südeuropa zulasten der Sparer ent­schuldet werden können. Derzeit verlangt die EZB für Geldeinlagen der Banken einen Strafzins von 0,3%. Die Tresorkosten also die Kosten der Aufbewahrung der Bankno­ten implizieren eine natürliche Obergrenze für den Strafzins. Wenn die Banken nun ge­zwungen werden, statt der 500-Euro-Scheine die etwas kleineren 200-Euro-Scheine zu


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