Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 115

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ken – zum Beispiel der Österreichische Sparkassenverband – sehr massiv zu diesem The­ma äußert.

Andreas Treichl selbst geht davon aus, dass Bargeld eigentlich ein Auslaufmodell ist und es gar nicht unbedingt die Banken sind, die das Bargeld abschaffen wollen, son­dern in Wirklichkeit die Politik, denn wenn man das Bargeld abschafft, fällt auch ein we­sentlicher Teil der Freiheit weg, und die Transparenz oder sprich: die Überwachungs­möglichkeiten des Einzelnen werden damit viel größer. Wenn es kein Bargeld mehr gibt, wenn alles über Konten läuft, kann man jede Bewegung jederzeit einsehen.

Es gibt auch die Möglichkeit der Enteignung der Bürger: Ich brauche dazu bei Konten nur minimal Minuszinsen zu verrechnen – wir haben ja derzeit schon Minuszinsen. Wenn es die Möglichkeit, Bargeld abzuziehen, nicht gibt, dann kann ich das ohne je­den Widerstand oder ohne jede Möglichkeit des Widerstands durchsetzen. Es gibt noch viele Argumente mehr.

Es gibt da auch maßgebliche Stimmen, auch aus der österreichischen Politik. Harald Mahrer zum Beispiel hat sich sehr für die Rettung des Bargelds eingesetzt. Es gibt schon seit Langem Anträge von uns, insbesondere auch von Norbert Hofer, um ein Zei­chen zu setzen. Wenn die österreichische Politik – so, wie sie das immer wieder tut – tatsächlich dafür ist, dass das Bargeld erhalten bleibt, dann sollten wir das auch durch­aus als Staatszielbestimmung in die Verfassung schreiben, um all unseren Vertretern auf europäischer Ebene, in der Europäischen Zentralbank und so weiter, ganz klar mit­zugeben: Ihr habt euch dort dafür einzusetzen, dass das Bargeld erhalten bleibt.

Es gibt sehr viele Lippenbekenntnisse in diese Richtung, und daher bringe ich jetzt ei­nen Antrag ein, der wie folgt lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, die eine verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf Barzah­lung beinhaltet. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine entspre­chende Verankerung im EU-Recht einzusetzen“.

*****

Ich bitte um Zustimmung bei diesem wichtigen Punkt.

Dem Datenschutzgesetz selbst werden wir aus den angeführten Gründen nicht zustim­men. (Beifall bei der FPÖ.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Stefan, und weiterer Abgeordneter

betreffend Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes über die Freiheit zur unbe­schränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr

 


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