Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: dem mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung in 1670 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: dem Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll in 1638 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1664 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, das Datenschutzgesetz erlassen und das Datenschutzgesetz 2000 aufgehoben wird (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) (1761 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.29
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Datenschutz ist ein sehr sensibles Thema. Es gibt eine Verordnung, die Grundsatzverordnung der Europäischen Union, die umgesetzt werden muss. Das weiß man schon länger. Es gibt schon länger eine Diskussion darüber, dennoch wird dieses Gesetz jetzt in einer bisher in dieser Republik einmaligen Art und Weise durchgesetzt und umgesetzt. Es ist nämlich so, dass noch vor Ende der Begutachtungsfrist dieses Gesetzes ein Beschluss im Ministerrat erlassen wurde, damit dieses Gesetz beschlossen und damit umgesetzt werden kann.
Es wurde dann, zwei Tage nach dem Ende der Begutachtungsfrist, dem Verfassungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt, und einen Tag davor wurde ein Abänderungsantrag im Umfang von 57 Seiten vorgelegt. Das heißt, es war nicht möglich, seriös zu prüfen, inwiefern die Begutachtung in das jetzt vorliegende Gesetz eingeflossen ist.
Es gab viele Kritikpunkte, auch von unserer Seite, vonseiten der Wirtschaft, aber auch vonseiten der Datenschützer, und es ist aus unserer Sicht, aus Sicht der freiheitlichen Fraktion, aber auch der Opposition überhaupt – davon gehe ich aus –, tatsächlich nicht seriös, diesem Gesetz zuzustimmen, weil wir es nicht prüfen konnten. Wir halten also fest: Wenn die Regierungsparteien nicht wollen, dass die Opposition zustimmt, dann ist das eben so gelaufen, aber seriös ist das nicht.
In Zusammenhang mit dem Datenschutz steht auch ein Punkt, der immer wieder diskutiert wird, und das ist die Frage des Bargeldes beziehungsweise der Abschaffung des Bargeldes. Es wird immer wieder gesagt, na ja, das sei reine Polemik, das sei Populismus und kein Mensch wolle das. – Wenn man sich aber anschaut, wie diese Diskussion läuft, dann sieht man, dass man sich auch in Kreisen der österreichischen Ban-
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