Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 147

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so viele Diskriminierungen wie nur irgendwie möglich in dieses Gesetz hineinzuverhan­deln.

Wir erinnern uns, dass es als Erstes darum ging, dass die Verpartnerten keinen ge­meinsamen Familiennamen, sondern nur einen gemeinsamen Nachnamen tragen dür­fen, bei einem Doppelnamen durfte kein Bindestrich dazwischen sein, sodass man of­fensichtlich auch klar sieht, ob jemand verpartnert ist, und natürlich ging es auch um das Verbot der Adoption.

Jetzt hat es jahrelang gedauert, dass diverse Höchstgerichte – einerseits der Europäi­sche Gerichtshof für Menschenrechte, andererseits der Verfassungsgerichtshof – all die­se Diskriminierungen oder ganz, ganz viele Diskriminierungen aufgehoben haben.

Zuerst wurde erkämpft, dass man bei einem Doppelnamen auch einen Bindestrich ha­ben kann, wenn man in einer homosexuellen Partnerschaft lebt und die Partnerschaft eingetragen ist. Danach hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Stief­kindadoption erlaubt, und 2015 hat der Verfassungsgerichtshof in Österreich klar ge­sagt, dass das generelle Adoptionsverbot nicht sachgerecht ist, und dementsprechend wurde es aufgehoben.

Das Absurde ist, dass es jedes Mal, wenn es in Österreich zu einem Ende dieser Dis­kriminierungen in Bezug auf Homosexuelle kam, immer Gerichte waren, die Verände­rungen erwirkt haben, und wir als Gesetzgeber aufgrund der eher konservativen Ein­stellung der ÖVP nicht dazu fähig waren, Änderungen herbeizuführen. Ich halte es ei­gentlich für eine Bankrotterklärung der Politik, wenn wir es selbst nicht schaffen, einen modernen Weg zu beschreiten, uns immer auf Höchstgerichte verlassen müssen, dass wir überhaupt so weit kommen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)

Umso absurder habe ich die Äußerungen des neuen Vizekanzlers gefunden, als er uns vor zwei Wochen gesagt hat, na ja, also er sieht bei der Ehe für alle jetzt eigentlich kei­nen Handlungsbedarf, denn wir können ja darauf warten, wie der Verfassungsgerichts­hof entscheidet, und die Leute, die davon betroffen sind, sollen sich das gefälligst er­streiten, dass sie endlich nicht mehr diskriminiert werden.

Ich finde, das ist ein Abgesang an den Parlamentarismus, das kann eigentlich nicht die Vorstellung von moderner Politik sein, wie sie die angeblich neue Volkspartei haben soll­te. Ich verstehe nicht, dass man solche Entscheidungen grundsätzlich an Gerichte aus­lagern will, und frage, ob Sie in diesem Zusammenhang die parlamentarische Arbeit über­haupt noch ernst nehmen.

Liebe ÖVP! Sie kennen das schon, ich habe Ihnen das Zitat schon einmal vorgelesen, Ihr Gesinnungsgenosse David Cameron hat über die Einführung der Ehe für alle in Groß­britannien einerseits gesagt, dass das eine der wichtigsten Entscheidungen seines Le­bens, seiner politischen Karriere war, und er hat wortwörtlich gesagt: „Ich unterstütze nicht die gleichgeschlechtliche Ehe, obwohl ich ein Konservativer bin. Ich unterstütze die gleichgeschlechtliche Ehe, weil ich ein Konservativer bin.“.

Die Werte und Ideen der Institution Ehe haben nichts damit zu tun, was für ein Ge­schlecht die zwei Menschen haben, die sich verheiraten. (Beifall bei NEOS und Grü­nen. Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Es ist nicht nur David Cameron, in den Reihen der ÖVP gibt es viele, die da weitaus auf­geschlossener denken. Erinnern Sie sich an Aussagen des Landwirtschaftsministers Rupprechter, der gesagt hat, dass man die Erhaltung der traditionellen Werte auch mit einem offenen Weltbild verfolgen kann. Bundesministerin Karmasin hat gesagt, Familie sei dort, wo sich Kinder wohlfühlen. EU-Kommissar Hahn hat mehrmals gesagt, dass er sich bei der Gleichstellung in diesem Zusammenhang noch weitaus offener zeigen könnte.

 


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