Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 146

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den Bürgerinnen und Bürgern lediglich eine sichere Infrastruktur für die Vermittlung staat­lich gesicherter Daten zur Verfügung. Diese befinden sich ausschließlich in bereits be­stehenden staatlichen Registern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sorgen Sie mit Ihrer Zustimmung dafür, dass ein einheitliches Rahmenwerk für das elektronische Identitätsmanagement geboten und der ordnungspolitische Rahmen für den Umgang mit elektronischen Identitätsnachwei­sen sichergestellt wird! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über das E-Government-Gesetz zur Durchführung einer kurzen Debatte.

14.59.37Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die kurze Debatte betrifft den Antrag der Abgeordneten Mag. Schieder, Mag. Steinhauser, Dr. Scherak, dem Justizausschuss zur Berichterstat­tung über den Antrag 498/A der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geän­dert wird, eine Frist bis 19. September 2017 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staats­sekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zu Wort gelangt zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.00.35

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Die Niederlande, Belgien, Spanien, die USA, Kanada, Südafrika, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Argentinien, Dänemark, Brasilien, Frankreich, Uruguay, Neuseeland, Ko­lumbien, Großbritannien, Luxemburg, Finnland (Ruf bei der FPÖ: Geografie-Stunde!), Slo­wenien, Taiwan: sie alle, und sogar das streng katholische Irland, sind in der Frage, ob gleichgeschlechtliche Partner auch heiraten können, weiter als Österreich.

Das ist in vielen dieser Länder mit ganz unterschiedlichen Mehrheiten – mit Konserva­tiven, Linken, Liberalen, teilweise sogar mit Rechten – beschlossen worden, und in Ös­terreich es ist leider so, dass die ÖVP diesbezüglich immer noch im letzten Jahrhun­dert verhaftet ist. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Wir NEOS sind der Meinung, dass sich der Staat nicht einmischen sollte, wenn lieben­de Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Wir sind überzeugt davon, dass es in grundsätzlichen moralisch-gesellschaftlichen Fragen noch nie einen so schnellen Wandel in der Bevölkerung gegeben hat, wie genau in dieser Frage.

Wie vorhin schon gesagt, haben sogar im sehr streng katholischen Irland die Bürgerin­nen und Bürger mit einer Zweidrittelmehrheit dafür gestimmt, dass in Zukunft auch Ho­mosexuelle heiraten können.

Wenn wir uns anschauen, wie das in Österreich war: 2010 haben wir die eingetragene Partnerschaft eingeführt, und damals hat ja die ÖVP quasi noch über Nacht versucht,


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