Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 145

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Zweitens: In dem Datensatz wird auch ein Lichtbild abgespeichert werden, und das birgt besonders im Hinblick auf automatisierte Kameraüberwachung mit biometrischen Daten eine ganz große Gefahr in sich. Wir Grünen wollen nicht, dass es dort Datenab­griffe und Datenspeicherungen gibt und letztlich Missbrauch und Überwachung möglich werden.

Die Grünen werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Mein Appell ist es, in die­sen wichtigen Punkten deutlich nachzuschärfen. Wir werden unseren Beitrag dazu in der nächsten GP leisten, aber heute werden wir bei diesem Gesetz nicht mitgehen. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen.)

14.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


14.55.47

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Betreffend das E-Govern­ment-Gesetz besteht zum einen aufgrund der Notwendigkeit der Umsetzung europa­rechtlicher Vorgaben ein Anpassungsbedarf, und zum anderen wird im Sinne eines si­cheren, modernen, digitalen Identitätsmanagements die Bürgerkarte hin zu einem um­fassenden elektronischen Identitätsnachweis weiterentwickelt.

Ziel ist es, die Einsatzmöglichkeiten der Bürgerkarte zu erweitern und ihre Nutzung in anderen europäischen Ländern zu erleichtern. Dazu ist nicht nur ein neuer Registrie­rungsprozess, sondern auch eine adaptierte technische Lösung erforderlich. Außerdem werden die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung notifi­zierter elektronischer Identifizierungsmittel aus anderen EU-Staaten auch für österrei­chische Online-Services geschaffen.

Trotz der genannten Änderungen bleibt die bewährte Funktion der österreichischen Bür­gerkarte, insbesondere in ihrer Ausprägung als Handysignatur, grundsätzlich bestehen. Der elektronische Identitätsnachweis wird aber deutlich mehr Einsatzmöglichkeiten ha­ben. Dies ergibt sich einerseits aus der künftigen rechtlichen Anerkennung in den an­deren EU-Mitgliedstaaten, andererseits wird man etwa unter Einsatz des elektronischen Identitätsnachweises nicht nur die Kernidentitätsdaten, also Vorname, Familienname, Ge­burtsdatum, sondern auch Daten aus behördlichen Registern übermitteln können. Das betrifft beispielsweise Führerschein- und Meldedaten oder Staatsbürgerschaftsnachweise.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie die Stellungnahmen zur Änderung des E-Government-Gesetzes durchsehen, können Sie feststellen, dass von insgesamt 26 eingelangten Stellungnahmen nur zwei sehr kritisch sind. (Zwischenruf der Abg. Mau­rer.) In vielen Stellungnahmen wird positiv angemerkt, dass der Staat und nicht private Anbieter diese Aufgaben zu erfüllen hat, da die Sicherheit besser vom Staat gewährleis­tet wird.

Immer wieder wird auch hervorgehoben, dass dieser Service ein Vorzeigeprojekt ist, wenn es darum geht, dass der Staat seine Aufgabe als Sicherheitsdienstleister für Bür­gerinnen und Bürger wahrnimmt. Der Datenschutzrat hat festgehalten, dass der elek­tronische Identitätsnachweis eine Notwendigkeit darstellt. Dazu sei auch hervorgeho­ben, dass dieses System wie schon bisher allen nationalen und internationalen Daten­schutzbestimmungen entspricht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befinden uns in einem Rechtsstaat mit hohen Si­cherheits- und Datenschutzstandards, wo Bürgerinnen und Bürger auf ein rechtskonfor­mes Verhalten des Staates vertrauen können. Dazu sei auch hervorgehoben, dass der Staat keinen Zugriff auf Daten bekommt, die er nicht ohnehin schon im Rahmen beste­hender Register und aufgrund bestehender Rechtsgrundlagen hat. Die Verwaltung stellt


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