Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 144

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Ausstellen werden diese neue eID-card nur die öffentlichen Stellen, und zwar derzeit die Passbehörde und die Landespolizeiinspektion. Und was ändert sich? – Sie haben es selbst gesagt: Wenn man einen Reisepass beantragt, muss man sich die eID-card nicht nehmen, man kann herausoptieren. Es besteht keine Verpflichtung dazu, und so­mit hat man als Bürgerin und Bürger die freie Wahl.

Ich glaube, dass das ein guter Weg in die digitale Zukunft ist, und ich glaube, dass es auch ein sicherer Weg ist. Man muss das Ganze natürlich auch durch weitere Maßnah­men begleiten, man kann es auch evaluieren, und ich bin überzeugt davon, dass die technische Entwicklung auch voranschreiten wird, sodass man es vielleicht wieder an­passen muss, aber ich denke, dass es ein guter elektronischer Fortschritt sein wird. (Bei­fall bei der SPÖ.)

14.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


14.51.58

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ganz grundsätzlich zu dieser E-ID-Geschichte: Wir kennen das alle, wir haben alle viel zu viele Accounts mit viel zu vielen Passwörtern, die wir allzu gerne vergessen, die nicht den Sicherheitsstandards entspre­chen – würde ich jetzt einmal vermuten –, die eigentlich notwendig sind, und genau die­ses Chaos ist zu beseitigen. Ich gehe davon aus, es geht Ihnen so wie mir: Ich habe den Überblick verloren. Ich habe keinen Überblick mehr darüber, wo ich überall einen Ac­count habe und welches Passwort ich dafür immer verwende, ich verlasse mich auf die Speicherfunktion des Browsers beziehungsweise meines Passwort-Managers. Aber ge­nau für diese Frage ist natürlich die Einrichtung eines elektronischen Identitätsnachwei­ses grundsätzlich sehr hilfreich und wäre auch zu begrüßen.

Allerdings weist der vorliegende Gesetzentwurf aus unserer Sicht ein paar größere Pro­bleme auf. Da möchte ich einmal ganz grundsätzlich sagen: Das, was notwendig ist, damit die elektronische Identität nachgewiesen werden kann, ist ja, dass das über ein Identitätsmanagementsystem zentralisiert erfolgt, und das grundsätzliche Problem da­bei ist immer: Ist das NutzerInnenverhalten nachvollziehbar, ja oder nein?

Es ist natürlich ein Problem, wenn, für wen auch immer, auch wenn das nur zwei Per­sonen sind, zum Beispiel nachvollziehbar ist, dass man zuerst etwas auf einer Online-Plattform gekauft hat und dann irgendetwas in einem Elektrofachhandel oder dass man vielleicht in einer Disco war, wie es der Herr Kollege Stefan als Beispiel gesagt hat. Das darf natürlich nicht sein. Es darf keine Möglichkeit zur Überwachung der BürgerInnen ge­ben, und das ist in diesem Gesetz nicht ausreichend sichergestellt.

Es ist richtig, wie es der Kollege Stefan gesagt hat: Ja, wir hatten diese Belehrung durch einen Beamten im Ausschuss, der uns versprochen hat, dass es eine doppelte Anonymisierung gibt, aber darauf kann man sich nicht verlassen. Entweder es steht im Gesetz oder es steht eben nicht drin, und Letzteres bedeutet, dass man sich im Zwei­felsfall als Bürger nicht dagegen wehren kann, wenn dann tatsächlich das NutzerInnen­verhalten von jemandem eingeschaut werden kann. Das ist ein ganz grundsätzliches Problem, und in diesem Gesetz ist nichts vorgesehen, wie man damit umgehen kann und wie man das ausschließen kann. Aus diesem Grund werden wir Grünen diesem Ge­setzentwurf nicht zustimmen.

Es gibt aber noch ein paar andere Punkte, die zu kritisieren sind.

Erstens: Die Stammzahlenregisterbehörde ist bei der Datenschutzbehörde angesiedelt, und sollte es Datenschutzverstöße geben, dann muss die eigene Behörde das kontrol­lieren. Das ist nicht gut, das ist ein Kontrollkonflikt, den wir eigentlich in unseren Geset­zen grundsätzlich ausschließen sollten.

 


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