Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte beinhaltet:
Verwaltung der identitätsstiftenden Daten und die Zertifikate der Bürger als zentrale hoheitliche Tätigkeit im Bundesministerium für Inneres oder Bundeskanzleramt,
Schaffung der technischen Voraussetzungen, damit eine zentrale Protokollierung aller elektronischen Bewegungen durch die Verwendung der E-ID technisch unmöglich gemacht wird, sowie
Opt-In Regelung für den Erhalt einer E-ID und umfangreiche Aufklärung über die Verwendung der E-ID.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.48
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine digitale Sicherheitspartnerschaft zwischen Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung ist das, was wir bei Government 4.0 einfordern, und das ist auch das, was in Zukunft für uns ein effizientes Weiterentwickeln ist, und zwar auch in der Verwaltung, wo immer wieder eine Reform gefordert wird. Aber die oberste Prämisse muss sein, dass es benutzerfreundlich sein muss und dass es der technischen Sicherheit entsprechen muss.
Ziel ist es, die Digitalisierung zu fördern, Potenziale für BürgerInnen viel mehr zu erschließen und Chancen für die Wirtschaft zu schaffen. Wir haben hier schon Gesetze beschlossen, mit denen wir die Wirtschaft verpflichtet haben, dass sie bis 2023 ihre Geschäfte auch online abwickeln können müssen und dass auch die Einhaltung der persönlichen Datensicherheit gewährleistet ist. Die Nachvollziehbarkeit, das haben Sie jetzt bekrittelt, Herr Kollege Stefan, ist durch dieses Protokoll gegeben. Es gibt ein transparentes Protokoll, und da kann man genau nachschauen, wer, wann und wofür nachgeschaut hat und welche Daten weitergegeben wurden.
Dieses E-Government-Gesetz, das Punkt 19 der Tagesordnung ist, soll die gesetzliche Grundlage für einen elektronischen Identitätsausweis schaffen und vor allem auch die Möglichkeit für Bürger, sicher im Netz ihre Identität nachzuweisen.
Wir haben einen Anpassungsbedarf insofern, als das Ganze an zwei Vorgaben geknüpft ist. Einerseits gibt es auf europäischer Ebene die eIDAS- Verordnung, wo man angleichen muss, weil man eine innerstaatliche Lösung, aber auch eine überregionale für ganz Europa haben möchte. Es gibt dann auch den Vorteil für die Wirtschaft, dass die Dinge grenzüberschreitend anerkannt werden, und das kann ja nur zum Vorteil gereichen. Das muss letztendlich einmal geschaffen werden, und dafür legen wir heute den Grundbaustein.
Andererseits braucht man ein für dieses technische Segment sicheres, modernes und digitales Identitätsmanagement, denn es soll dann die Möglichkeit geben, dass man Dinge über das Amt erledigt, aber nicht mehr auf das Amt gehen muss, das Amt aber sicher sein kann, dass es sich wirklich um jene Person handelt, die die Daten beantragt hat. Da sind, denke ich, die Sicherheitsmerkmale sehr gut gelungen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite