Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 143

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte beinhaltet:

Verwaltung der identitätsstiftenden Daten und die Zertifikate der Bürger als zentrale ho­heitliche Tätigkeit im Bundesministerium für Inneres oder Bundeskanzleramt,

Schaffung der technischen Voraussetzungen, damit eine zentrale Protokollierung aller elektronischen Bewegungen durch die Verwendung der E-ID technisch unmöglich ge­macht wird, sowie

Opt-In Regelung für den Erhalt einer E-ID und umfangreiche Aufklärung über die Ver­wendung der E-ID.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.48.23

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Eine digitale Sicherheitspartnerschaft zwischen Bürgern, Wirt­schaft und Verwaltung ist das, was wir bei Government 4.0 einfordern, und das ist auch das, was in Zukunft für uns ein effizientes Weiterentwickeln ist, und zwar auch in der Verwaltung, wo immer wieder eine Reform gefordert wird. Aber die oberste Prämisse muss sein, dass es benutzerfreundlich sein muss und dass es der technischen Sicher­heit entsprechen muss.

Ziel ist es, die Digitalisierung zu fördern, Potenziale für BürgerInnen viel mehr zu er­schließen und Chancen für die Wirtschaft zu schaffen. Wir haben hier schon Gesetze be­schlossen, mit denen wir die Wirtschaft verpflichtet haben, dass sie bis 2023 ihre Geschäf­te auch online abwickeln können müssen und dass auch die Einhaltung der persönli­chen Datensicherheit gewährleistet ist. Die Nachvollziehbarkeit, das haben Sie jetzt be­krittelt, Herr Kollege Stefan, ist durch dieses Protokoll gegeben. Es gibt ein transparen­tes Protokoll, und da kann man genau nachschauen, wer, wann und wofür nachge­schaut hat und welche Daten weitergegeben wurden.

Dieses E-Government-Gesetz, das Punkt 19 der Tagesordnung ist, soll die gesetzliche Grundlage für einen elektronischen Identitätsausweis schaffen und vor allem auch die Möglichkeit für Bürger, sicher im Netz ihre Identität nachzuweisen.

Wir haben einen Anpassungsbedarf insofern, als das Ganze an zwei Vorgaben ge­knüpft ist. Einerseits gibt es auf europäischer Ebene die eIDAS- Verordnung, wo man angleichen muss, weil man eine innerstaatliche Lösung, aber auch eine überregionale für ganz Europa haben möchte. Es gibt dann auch den Vorteil für die Wirtschaft, dass die Dinge grenzüberschreitend anerkannt werden, und das kann ja nur zum Vorteil ge­reichen. Das muss letztendlich einmal geschaffen werden, und dafür legen wir heute den Grundbaustein.

Andererseits braucht man ein für dieses technische Segment sicheres, modernes und digitales Identitätsmanagement, denn es soll dann die Möglichkeit geben, dass man Dinge über das Amt erledigt, aber nicht mehr auf das Amt gehen muss, das Amt aber sicher sein kann, dass es sich wirklich um jene Person handelt, die die Daten beantragt hat. Da sind, denke ich, die Sicherheitsmerkmale sehr gut gelungen.

 


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