Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 142

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Opt-In Regelung für den Erhalt einer E-ID und umfangreiche Aufklärung über die Ver­wendung der E-ID.“

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Ich ersuche darum, diesem Antrag zuzustimmen. Sein Inhalt ist grundvernünftig. Wir wollen mit diesem Entschließungsantrag einen Rahmen zu dem Gesetz schaffen, das jetzt ja wohl beschlossen werden wird, und ich hoffe, wenn auch nicht heute, dass die Diskussion darüber weitergeht und es später zumindest dazu kommt, dass wir uns da­rauf einigen, dass es diese technischen Voraussetzungen geben muss. (Beifall bei der FPÖ.)

14.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stefan, Mag. Kumpitsch und weiterer Abgeordneter betreffend E-Government

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2227/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Ge­setz geändert wird (1765 d.B.)

Mit dem Initiativantrag der Regierungsparteien wird die Änderung des E-Government-Gesetzes beschlossen. Kernpunkt ist, dass an Stelle der Bürgerkarte und der Handy­signatur der Elektronische Identitätsnachweis (E-ID) kommt. Die Bürgerkarte war nur ein sehr mäßiger Erfolg, daher soll dieses Thema forciert werden. Künftig wird bei jedem Passantrag automatisch eine E-ID vergeben, wenn man nicht hinausoptiert. Die E-ID ist zwar theoretisch freiwillig. Defacto wird sie aber jedem aufgedrängt werden.

Die wesentlichen Kritikpunkte sind folgende:

– die identitätsstiftenden Daten und die Zertifikate der Bürger werden von privaten Un­ternehmen sogenannten Vertrauensdiensteanbietern (z.B. A-Trust) verwaltet, obwohl das eine zentrale hoheitliche Tätigkeit ist. Technisch ist das nicht besonders aufwendig und könnte auch vom BMI direkt verwaltet werden. Misstraut man dem Staat bei der Datenverwaltung und vertraut stattdessen Privaten (Banken, Kammern usw. die solche Vertrauensdienstanbieter zu Verfügung stellen)?

– Es ist zu befürchten, dass diese E-ID eine zentrale Protokollierung aller elektroni­schen Bewegungen im Innenministerium bringt, also ein sogenanntes Verwendungs­protokoll. Das heißt alle elektronischen Anträge, Verträge, Anfragen zB. Ausweiskon­trollen bei Trafiken, Bars, Bestellung von Medikamenten, usw. werden im Innenminis­terium gespeichert. Jedenfalls sieht das Gesetz NICHT vor, dass eine solche Protokol­lierung technisch unmöglich sein muss.

Mit solchen Protokollierungen könnten die Gewohnheiten, politische Einstellungen usw. der Bürger leichter erfasst werden. Eine derart undurchsichtige Überwachungsmaßnah­me soll jetzt noch vor der Wahl durchgedrückt werden.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


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