siert ist, und daher macht man es, wenn man es richtig macht, üblicherweise mit einer zweifachen Codierung, indem man das zweimal anonymisiert, damit nicht nachvollziehbar ist, wer welche Anfrage zu welchem Zeitpunkt gestellt hat und sich daher wo bewegt hat. Zum Beispiel: Ein junger Mensch will in eine Diskothek hinein und möchte nachweisen, welches Alter er hat. Dann muss nicht im Innenministerium letztendlich ein Protokoll aufscheinen, wo es heißt, der Herr Sowieso war am Soundsovielten bei dieser Diskothek und hat eine Anfrage gestellt. Das ist etwas, was nicht gewollt ist und was nicht sinnvoll ist.
Wir haben das im Ausschuss diskutiert, und man hat offenbar nicht verstanden, was ich damit gemeint habe. Denn: Zu Recht hat uns eine Auskunftsperson vom Bundeskanzleramt erklärt, dass eben zweimal anonymisiert wird und daher dieses Protokoll nicht gemacht wird. Ich glaube auch, dass es vielleicht so gemacht wird, aber im Gesetz steht es nicht drinnen. Es steht nicht im Gesetz drinnen, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, dass so eine Protokollierung nicht stattfindet. Das ist das, was ich will. Ich will, dass es im Gesetz steht, denn wenn es faktisch vielleicht anders gemacht wird, dann könnte man das aber aufgrund des Gesetzes jederzeit wieder ändern und sehr wohl so eine Protokollierung durchführen. Das sollte unbedingt drinnen stehen. Auch darauf zielt mein Entschließungsantrag, den ich gleich einbringen werde, ab.
Der dritte Kritikpunkt ist: Das Gesetz sieht an sich eine Freiwilligkeit vor. Das heißt, ich muss als Bürger so einen elektronischen Identitätsnachweis nicht haben, sondern ich kann ihn haben. Ich bekomme ihn freiwillig oder sollte ihn freiwillig bekommen. Tatsache ist aber, dass künftig, wenn jemand einen Pass beantragt, er automatisch einen solchen Identitätsnachweis bekommt, sofern er sich nicht dagegen wehrt. Das heißt in Wirklichkeit, man bekommt, wenn man einen Pass will, ein Formular, füllt es aus, und sobald man eine Mobiltelefonnummer angegeben hat, hat man automatisch einen Identitätsnachweis. Das ist so klassisch: Man kann rausoptieren, aber in Wirklichkeit findet das nicht statt. Ich weiß auch nicht, ob es dann überhaupt eine Belehrung der Bürger gibt, indem man sagt: Das müssen Sie gar nicht, das ist freiwillig!, sondern ich glaube, es wird einfach automatisch ablaufen. Aber wenn etwas freiwillig sein soll, dann muss es umgekehrt laufen, dann muss man hineinoptieren und ausdrücklich erklären, dass man das will, und nicht umgekehrt.
Diese drei Punkte wollen wir geändert haben. Das Wichtigste aber ist vor allem, dass diese Protokollierung technisch unmöglich gemacht wird.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend E-Government
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte beinhaltet:
Verwaltung der identitätsstiftenden Daten und die Zertifikate der Bürger als zentrale hoheitliche Tätigkeit im Bundesministerium für Inneres oder Bundeskanzleramt,
Schaffung der technischen Voraussetzungen, damit eine zentrale Protokollierung aller elektronischen Bewegungen durch die Verwendung der E-ID technisch unmöglich gemacht wird, sowie
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