Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 141

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siert ist, und daher macht man es, wenn man es richtig macht, üblicherweise mit einer zweifachen Codierung, indem man das zweimal anonymisiert, damit nicht nachvollzieh­bar ist, wer welche Anfrage zu welchem Zeitpunkt gestellt hat und sich daher wo be­wegt hat. Zum Beispiel: Ein junger Mensch will in eine Diskothek hinein und möchte nach­weisen, welches Alter er hat. Dann muss nicht im Innenministerium letztendlich ein Pro­tokoll aufscheinen, wo es heißt, der Herr Sowieso war am Soundsovielten bei dieser Diskothek und hat eine Anfrage gestellt. Das ist etwas, was nicht gewollt ist und was nicht sinnvoll ist.

Wir haben das im Ausschuss diskutiert, und man hat offenbar nicht verstanden, was ich damit gemeint habe. Denn: Zu Recht hat uns eine Auskunftsperson vom Bundes­kanzleramt erklärt, dass eben zweimal anonymisiert wird und daher dieses Protokoll nicht gemacht wird. Ich glaube auch, dass es vielleicht so gemacht wird, aber im Ge­setz steht es nicht drinnen. Es steht nicht im Gesetz drinnen, dass die technischen Vo­raussetzungen geschaffen werden, dass so eine Protokollierung nicht stattfindet. Das ist das, was ich will. Ich will, dass es im Gesetz steht, denn wenn es faktisch vielleicht anders gemacht wird, dann könnte man das aber aufgrund des Gesetzes jederzeit wie­der ändern und sehr wohl so eine Protokollierung durchführen. Das sollte unbedingt drin­nen stehen. Auch darauf zielt mein Entschließungsantrag, den ich gleich einbringen wer­de, ab.

Der dritte Kritikpunkt ist: Das Gesetz sieht an sich eine Freiwilligkeit vor. Das heißt, ich muss als Bürger so einen elektronischen Identitätsnachweis nicht haben, sondern ich kann ihn haben. Ich bekomme ihn freiwillig oder sollte ihn freiwillig bekommen. Tatsa­che ist aber, dass künftig, wenn jemand einen Pass beantragt, er automatisch einen solchen Identitätsnachweis bekommt, sofern er sich nicht dagegen wehrt. Das heißt in Wirklichkeit, man bekommt, wenn man einen Pass will, ein Formular, füllt es aus, und so­bald man eine Mobiltelefonnummer angegeben hat, hat man automatisch einen Iden­titätsnachweis. Das ist so klassisch: Man kann rausoptieren, aber in Wirklichkeit findet das nicht statt. Ich weiß auch nicht, ob es dann überhaupt eine Belehrung der Bürger gibt, indem man sagt: Das müssen Sie gar nicht, das ist freiwillig!, sondern ich glaube, es wird einfach automatisch ablaufen. Aber wenn etwas freiwillig sein soll, dann muss es umgekehrt laufen, dann muss man hineinoptieren und ausdrücklich erklären, dass man das will, und nicht umgekehrt.

Diese drei Punkte wollen wir geändert haben. Das Wichtigste aber ist vor allem, dass diese Protokollierung technisch unmöglich gemacht wird.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend E-Govern­ment

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte beinhaltet:

Verwaltung der identitätsstiftenden Daten und die Zertifikate der Bürger als zentrale ho­heitliche Tätigkeit im Bundesministerium für Inneres oder Bundeskanzleramt,

Schaffung der technischen Voraussetzungen, damit eine zentrale Protokollierung aller elektronischen Bewegungen durch die Verwendung der E-ID technisch unmöglich ge­macht wird, sowie

 


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