Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 140

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Die Abgeordneten Pendl, Mag. Schönegger, Mag. Kumpitsch, Kolleginnen und Kolle­gen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 1a und 2a eingebracht.

Wer hierfür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zei­chen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.41.5719. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2227/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (1765 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.42.22

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht beim Tagesordnungs­punkt 19 um eine Änderung des sogenannten E-Government-Gesetzes. Österreich ist damit vielen anderen Staaten sehr weit voraus. Es ist auch begrüßenswert, dass wir die­se Gesetzesmaterie hier weiterentwickeln.

Es wird mit diesem heutigen Gesetz ein sogenannter elektronischer Identitätsnachweis geschaffen. Dieser soll die Bürgerkarte und die Handysignatur ersetzen; ein grundsätz­lich richtiger Schritt. Wir werden allerdings heute gegen dieses Gesetz stimmen, weil wir einige Punkte daran kritisieren, was wir darauf zurückführen, dass dieses Gesetz nicht ausreichend diskutiert wurde und daher unsere Eingaben und unsere Anmerkun­gen nicht berücksichtigt wurden. Ich hoffe, dass man das im Nachhinein noch teilweise reparieren kann, und werde daher dann auch einen entsprechenden Entschließungsan­trag einbringen.

Nun zu den Kritikpunkten: Die Zertifikate und identitätsstiftenden Daten, die jetzt für je­den Bürger gesammelt werden, werden von sogenannten Vertrauensdiensteanbietern gehalten und verwaltet. Das sind private Gesellschaften. Ich bin der Überzeugung, dass ein derartig sensibler Vorgang wie die Verwaltung dieser Daten ein grundsätzlich ho­heitlicher Akt ist. Es ist also eine Kernaufgabe des Staates, solche Dinge zu verwalten. Daher ist es falsch, die Verwaltung solcher Daten an private Gesellschaften zu überge­ben. Und auch wenn man dann sagt: Na die unterstehen der Kontrolle des Innenminis­teriums oder sonst etwas!, ist es trotzdem grundlegend falsch, denn das ist eine typi­sche kritische Infrastruktur, wenn man so will, und daher sollte das staatlich verwaltet werden. – Das ist der erste Kritikpunkt.

Der zweite Kritikpunkt ist: So ein derartiger elektronischer Vorgang hat immer das Pro­blem, dass Dinge protokolliert werden. Das heißt, es ist nachvollziehbar, was da pas-


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