Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 139

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Deshalb sind wir Freiheitlichen natürlich auch für diesen Antrag, damit man eine Unge­rechtigkeit, die früheren Grundwehrdienern und Zeitsoldaten widerfahren ist, beseitigt. Diese mussten nämlich erleben, dass sie für die Beiträge, die sie in einen Ausgleichs­fonds eingezahlt haben, nur eine Leistung für 30 Monate bekommen sollten, tatsäch­lich aber viele Jahre, vielleicht auch noch darüber hinaus, in ihrer alten Funktion waren.

Da muss ich sagen: Danke! – auch wenn es unser Antrag war, den wir im Jahr 2014 schon gestellt haben, und zwar war das mein Vorgänger Mario Kunasek. Auch wenn wir das immer wieder gefordert haben, jetzt sind wir so weit. Daher sage ich in diesem Sinne auch zur ÖVP und SPÖ: Danke, dass wir so weit sind und dass wir jetzt in der Lage sind, auch anderen Betroffenen wie Lehrern, Richtern und Staatsanwälten mit der Abänderung eine sogenannte Gerechtigkeit widerfahren zu lassen!

Abschließend möchte ich nur eines betonen: Wir müssen trotzdem daran denken, dass das nur ein erster Schritt zu einer wirklichen besoldungsrechtlichen Anerkennung sein kann, nämlich für alle Soldaten und Mitarbeiter in den Ressorts für die Arbeit, die sie ge­leistet haben und die sie in Zukunft noch leisten werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


14.39.08

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Staats­sekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Beamten-Dienst­rechtsgesetz soll geändert werden. Das ist ein ganz wichtiger und richtiger Punkt, ein ganz großes Anliegen, vor allem betreffend die Zeitsoldaten. Mit diesem Gesetzentwurf wird der Strukturreform im Verteidigungsministerium und beim Bundesheer Rechnung getragen.

Insbesondere geht es aber auch um die Änderung des Richtverwendungskatalogs. Ei­ne klare Aufgabenzuordnung auf allen Ebenen soll die optimale Zusammenarbeit der militärischen und zivilen Organisationen gewährleisten.

Ganz wichtig ist auch, wie wir heute schon gehört haben, dass den ehemaligen und jet­zigen Zeitsoldaten bei Inanspruchnahme der Hacklerregelung die gesamte Tätigkeit beim Bundesheer zur Gänze angerechnet wird. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Bisher konn­te man nämlich maximal 30 Monate des Präsenzdienstes als beitragsgedeckte Dienst­zeit geltend machen. Der 30-Monate-Deckel wird nun gestrichen beziehungsweise fin­det er sich im neuen Gesetz nicht mehr. Auch das ist vollkommen richtig und notwen­dig. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie Mario Kunasek um diese Rege­lung gekämpft hat. Jetzt ist diese Forderung auch von den Regierungsparteien gekom­men und wird im Sinne der Soldaten umgesetzt. – Ein herzliches Danke dafür. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.40

14.40.48

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1764 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Pendl, Mag. Schönegger, Mag. Kumpitsch, Kollegin­nen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

 


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