Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 154

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aufgibt und mit uns mitstimmt. Das zeigt, dass Bewegung ins Parlament kommt. (Abg. Heinisch-Hosek: Wir waren schon immer für die Ehe für alle!) – Ich weiß schon, ihr wart immer dafür – ich will das korrekt sagen –, aber bisher wart ihr durch die Österrei­chische Volkspartei blockiert. Diese Blockade ist vorbei, das haben wir gestern schon dis­kutiert.

Bundeskanzlerin Merkel hat ein klares Signal gesetzt. (Abg. Strache: Merkel ist aber in vielen Belangen auch kein Vorbild!) Sie hat gesagt, diese Frage soll eine Gewissens­entscheidung sein, und Kollege Kickl hat gefragt, was denn das Gewissen ist. – Ja, was ist das Gewissen? Das Gewissen ist ein inneres Gerüst, das sagt, was Recht oder Un­recht ist (Beifall bei den Grünen), aber nicht im juristischen Sinn, sondern im Sinn von Gut und Böse – Sie wissen das als Philosoph. Jetzt frage ich Sie: Was ist an einer gleich­geschlechtlichen Ehe böse? Liebe Freiheitliche, erklären Sie mir das! Gehen Sie aus sich heraus! Was ist an einer gleichgeschlechtlichen Ehe böse? (Abg. Kickl: Moment ein­mal!)

Ich sag Ihnen, was gut daran ist. Gut ist, dass zwei Menschen zueinander stehen und einander lieben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Walter Rosenkranz und Steinbich­ler.) Daher sagt das Gewissen, die Ehe für alle ist etwas Gutes, und deswegen ist es eine Gewissenentscheidung. (Beifall bei den Grünen.) Sie werden hier nicht erklären kön­nen, dass Ihr Gewissen sagt, dass Liebe zwischen zwei Menschen etwas Böses ist.

So: Worin besteht jetzt die Gewissensentscheidung im Konkreten? Es geht um die Fra­ge, ob Liebe gleich Liebe ist oder ob der Gesetzgeber werten und sagen soll, dass es ei­ne Form von Liebe gibt, die viel weniger wert ist, weil es nicht um Mann und Frau geht, sondern um Frau und Frau oder Mann und Mann.

Ist etwas Schönes, nämlich dass zwei Menschen aus Liebe füreinander Verantwortung übernehmen wollen, das Gleiche, wenn es zwei Männer oder zwei Frauen oder ein Mann und eine Frau sind? Ich sage, es ist das Gleiche. (Abg. Fekter: Sind Sie dann auch für die Kinderehe?) Daher wird eine Gewissensentscheidung in der Regel zu dem Schluss kommen, dass die gleichgeschlechtliche Ehe eine sinnvolle Maßnahme ist.

Nun aber noch zu den Argumenten von Klubobmann Strache. Erstens haben Sie ge­sagt, es gebe keine Diskriminierung mehr bei der eingetragenen Partnerschaft. – Das ist falsch: Es gibt zwei Dutzend Diskriminierungen. Zweitens finde ich es besonders iro­nisch – um Ihren Begriff aufzugreifen –, wenn sich die Freiheitlichen herausstellen und mit der eingetragenen Partnerschaft argumentieren. Sie haben damals gegen die einge­tragene Partnerschaft gestimmt. Sie sind gegen jede Gleichstellung, Sie sind homophob, so muss man das sagen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache schüttelt den Kopf.)

Sie schütteln den Kopf – Sie hätten damals dafür stimmen können, haben Sie aber nicht. Sie argumentieren, wir würden sagen, die traditionelle Ehe sei überholt. Ich würde mei­nen, die traditionelle Ehe braucht natürlich Reformen, aber solange die Ehe in dieser Form traditionell besteht, soll kein Unterschied gemacht werden, ob es sich um zwei Män­ner, zwei Frauen oder einen Mann und eine Frau handelt. Und ich sage Ihnen – Sie sa­gen, es ist Ironie, wenn man so argumentiert –, ich bin selber verheiratet. Es ist gar kei­ne Ironie. Ich finde es schön, wenn zwei Menschen füreinander Verantwortung überneh­men. (Abg. Stefan: Warum denn immer nur zwei?)

Und noch etwas zu den Kindern – das ist ein Argument, das von den Freiheitlichen ger­ne kommt. Sie wissen, dass dieses Argument nicht richtig ist. Sie wissen, dass in Ös­terreich zwei Personen verschiedenen Geschlechts auch dann heiraten und die Privile­gien der Ehe in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie selbst aufgrund des Alters keine Kinder mehr zeugen können. Der Gesetzgeber unterscheidet hier nicht. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Das ist nicht der Punkt! Das ist eine Behauptung der Freiheitlichen Partei.

 


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