Das Entscheidende ist: Der Staat soll nicht bewerten, ob es einen Unterschied gibt, wenn Menschen einander lieben. (Abg. Stefan: Warum immer nur zwei Personen? Es können einander auch mehr Personen lieben! – Abg. Strache: Otto Muehl lässt grüßen!) Der Staat soll einen modernen Rechtsrahmen zur Verfügung stellen. Und daher ist die Ehe für alle ein völlig legitimer Anspruch. Und wenn wir unserem Gewissen folgen, werden wir zu einem Ja kommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.28
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Schieder, Mag. Steinhauser, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, 498/A, eine Frist bis 19. September 2017 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Fristsetzungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die Verhandlungen über Punkt 19 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Scherak. Ich erteile ihm das Wort, mache allerdings darauf aufmerksam, dass es nach seiner Wortmeldung – so wie es jetzt aussieht – gleich wieder zu einer Abstimmung kommen wird. – Bitte, Herr Abgeordneter.
15.30
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich möchte hier doch noch einmal festhalten: Das ist diese neue ÖVP, die klatscht, wenn Menschen im 21. Jahrhundert weiterhin diskriminiert werden. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)
Jetzt zum Tagesordnungspunkt 19: Es geht ja – wir haben das vor der kurzen Debatte schon diskutiert – um die Weiterentwicklung der Bürgerkarte zur elektronischen ID. Ich halte das für eine sehr sinnvolle Maßnahme. Es geht insbesondere darum, dass wir die Verwaltung bürgernäher machen. Und – da hier Kritik vom Kollegen Stefan und von der Kollegin Maurer kam – solange es hier um Freiwilligkeit geht und man die Daten freiwillig zur Verfügung stellt und weiter eine Opt-out-Möglichkeit hat, halte ich das für sinnvoll. Ja, wir müssen auf die Daten aufpassen – ich glaube aber, dass das mit der aktuellen Weiterentwicklung sehr sinnvoll gestaltet ist. Der wesentliche Punkt ist die Freiwilligkeit. Die ist hier garantiert, und wir werden dem zustimmen.
In diesem Zusammenhang würde ich noch gerne einen Entschließungsantrag einbringen, der sich damit auseinandersetzt, die Ungleichheit zwischen dem elektronischen Rechtsverkehr und postalischen Eingaben abzuschaffen. Es ist momentan skurrilerweise so, dass eine Eingabe bei Gericht über den Postweg durch das sogenannte Postlaufprivileg auch dann als fristgerecht eingebracht gilt, wenn sie noch spät am Abend zur Post gebracht wird, eine Eingabe über den elektronischen Rechtsverkehr beziehungsweise per E-Mail aber während der Amtsstunden erfolgen muss. Das konterkariert die Logik des elektronischen Rechtsverkehrs natürlich vollkommen, und das könnten wir sehr einfach abschaffen.
Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:
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