Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 155

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Das Entscheidende ist: Der Staat soll nicht bewerten, ob es einen Unterschied gibt, wenn Menschen einander lieben. (Abg. Stefan: Warum immer nur zwei Personen? Es können einander auch mehr Personen lieben! – Abg. Strache: Otto Muehl lässt grü­ßen!) Der Staat soll einen modernen Rechtsrahmen zur Verfügung stellen. Und daher ist die Ehe für alle ein völlig legitimer Anspruch. Und wenn wir unserem Gewissen fol­gen, werden wir zu einem Ja kommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.28

15.28.51

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Schie­der, Mag. Steinhauser, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch ge­ändert wird, 498/A, eine Frist bis 19. September 2017 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Fristsetzungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abge­lehnt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.29.41Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die Verhandlungen über Punkt 19 der Tagesord­nung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Scherak. Ich erteile ihm das Wort, ma­che allerdings darauf aufmerksam, dass es nach seiner Wortmeldung – so wie es jetzt aussieht – gleich wieder zu einer Abstimmung kommen wird. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.30.13

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich möchte hier doch noch einmal fest­halten: Das ist diese neue ÖVP, die klatscht, wenn Menschen im 21. Jahrhundert wei­terhin diskriminiert werden. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)

Jetzt zum Tagesordnungspunkt 19: Es geht ja – wir haben das vor der kurzen Debatte schon diskutiert – um die Weiterentwicklung der Bürgerkarte zur elektronischen ID. Ich halte das für eine sehr sinnvolle Maßnahme. Es geht insbesondere darum, dass wir die Verwaltung bürgernäher machen. Und – da hier Kritik vom Kollegen Stefan und von der Kollegin Maurer kam – solange es hier um Freiwilligkeit geht und man die Daten freiwil­lig zur Verfügung stellt und weiter eine Opt-out-Möglichkeit hat, halte ich das für sinnvoll. Ja, wir müssen auf die Daten aufpassen – ich glaube aber, dass das mit der aktuellen Weiterentwicklung sehr sinnvoll gestaltet ist. Der wesentliche Punkt ist die Freiwillig­keit. Die ist hier garantiert, und wir werden dem zustimmen.

In diesem Zusammenhang würde ich noch gerne einen Entschließungsantrag einbrin­gen, der sich damit auseinandersetzt, die Ungleichheit zwischen dem elektronischen Rechtsverkehr und postalischen Eingaben abzuschaffen. Es ist momentan skurrilerwei­se so, dass eine Eingabe bei Gericht über den Postweg durch das sogenannte Post­laufprivileg auch dann als fristgerecht eingebracht gilt, wenn sie noch spät am Abend zur Post gebracht wird, eine Eingabe über den elektronischen Rechtsverkehr bezie­hungsweise per E-Mail aber während der Amtsstunden erfolgen muss. Das konterka­riert die Logik des elektronischen Rechtsverkehrs natürlich vollkommen, und das könn­ten wir sehr einfach abschaffen.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

 


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