Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 193

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de (im Extremfall bis zu 15 Jahre), ohne dass die Betroffenen als Dienstnehmer zur So­zialversicherung gemeldet wurden, soll nunmehr auf vielfache Forderung der Betrof­fenen, aber auch des Verteidigungsressorts, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Volksanwaltschaft, eine Erweiterung der Anrechnung dieser Präsenzdienstzeiten als Beitragsmonate (auf Grund einer Erwerbstätigkeit) für die Inanspruchnahme der Lang­zeitversicherungspension erfolgen.

Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Betroffenen während der Zeit ihres (erweiterten) Präsenzdienstes keine Beitragsmonate bzw. keine Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit er-worben haben bzw. erwerben konnten; es wurden vom Bundesheer für diese Monate auch keine Pflichtversicherungsbeiträge in der Pen­sionsversicherung geleistet.

Demgemäß wird vorgeschlagen, die Beschränkung der Berücksichtigung der Ersatz­zeiten bzw. Teilpflichtversicherungszeiten der Präsenzdienstleistung mit höchstens 30 Mo­naten für die Erfüllung der „langen Versicherungsdauer“ nach den §§ 607 Abs. 12 und 617 Abs. 13 ASVG samt Parallelrecht aufzuheben. Diese Neuregelung soll nur für Pen­sionsstichtage nach ihrem Inkrafttreten (1. Juli 2017) gelten.

Durch die Verweisung auf § 607 Abs. 12 ASVG im § 607 Abs. 14 ASVG (bzw. durch die entsprechenden Verweisungen im Parallelrecht) ist gewährleistet, dass der Entfall der Beschränkung der Berücksichtigung dieser Versicherungsmonate auch für die Lang­zeitversicherungsregelung bei Schwerarbeit nach § 607 Abs. 14 ASVG samt Parallel­recht zur Anwendung kommt.

Bezüglich des Zivildienstes wird diese Änderung mangels außerordentlicher Einsätze (im Katastrophen-fall) keine Relevanz entfalten.

Zu Art. 1 lit. e (§ 707 Abs. 2 ASVG):

Die vorgeschlagene Maßnahme entspricht einem Vorhaben aus dem Regierungspro­gramm für die XXV. Gesetzgebungsperiode und soll die Kostendynamik in stationären Pflegeeinrichtungen dämpfen. Insbesondere soll neben dem Bezug über öffentliche Apo­theken auch ein begünstigter Bezug beim Großhandel ermöglicht werden.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


17.08.36

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Selbstverständlich ist der Pflegeregress in seiner derzeitigen Form inakzeptabel, vor allem deswegen, weil es in jedem Bundesland anders ist, aber auch, weil es in den einzelnen Bundesländern oft höchst intransparent ist. Das Traurige ist nur, dass das Thema Pflege, das ein großes und umfassendes ist, jetzt in einer Wahlkampf­aktion populistisch verbraten wird, ohne dass man an substanziellen Lösungen arbei­tet. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Wir haben eine Entwicklung der Bevölkerungsstruktur, die darauf schließen lässt, dass sich die Pflegekosten in den nächsten Jahren verdoppeln werden. Wir haben auch kürz­lich darüber diskutiert, dass die Volksanwaltschaft immer wieder Berichte aus großen Pflegeheimen bringt, in welchen die Betreuungsqualität nicht stimmt. Wir wissen, dass in den Bundesländern die Qualitätsstandards, so es überhaupt definierte gibt, ganz un­terschiedlich sind, dass die Personalschlüssel ganz unterschiedlich sind. Und jetzt wird ein Anreiz dazu gesetzt, dass mehr Personen in Heime kommen, weil das im Wahl­kampf ein schöner Schlager wird.

Finanziert soll das mit einer Reduzierung des e-card-Betrugs werden. Bitte, lieber Gustl, wenn 43 000 e-cards im Jahr als gestohlen gemeldet werden, dann weil Geldbörsen ver-


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