de (im Extremfall bis zu 15 Jahre), ohne dass die Betroffenen als Dienstnehmer zur Sozialversicherung gemeldet wurden, soll nunmehr auf vielfache Forderung der Betroffenen, aber auch des Verteidigungsressorts, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Volksanwaltschaft, eine Erweiterung der Anrechnung dieser Präsenzdienstzeiten als Beitragsmonate (auf Grund einer Erwerbstätigkeit) für die Inanspruchnahme der Langzeitversicherungspension erfolgen.
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Betroffenen während der Zeit ihres (erweiterten) Präsenzdienstes keine Beitragsmonate bzw. keine Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit er-worben haben bzw. erwerben konnten; es wurden vom Bundesheer für diese Monate auch keine Pflichtversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung geleistet.
Demgemäß wird vorgeschlagen, die Beschränkung der Berücksichtigung der Ersatzzeiten bzw. Teilpflichtversicherungszeiten der Präsenzdienstleistung mit höchstens 30 Monaten für die Erfüllung der „langen Versicherungsdauer“ nach den §§ 607 Abs. 12 und 617 Abs. 13 ASVG samt Parallelrecht aufzuheben. Diese Neuregelung soll nur für Pensionsstichtage nach ihrem Inkrafttreten (1. Juli 2017) gelten.
Durch die Verweisung auf § 607 Abs. 12 ASVG im § 607 Abs. 14 ASVG (bzw. durch die entsprechenden Verweisungen im Parallelrecht) ist gewährleistet, dass der Entfall der Beschränkung der Berücksichtigung dieser Versicherungsmonate auch für die Langzeitversicherungsregelung bei Schwerarbeit nach § 607 Abs. 14 ASVG samt Parallelrecht zur Anwendung kommt.
Bezüglich des Zivildienstes wird diese Änderung mangels außerordentlicher Einsätze (im Katastrophen-fall) keine Relevanz entfalten.
Zu Art. 1 lit. e (§ 707 Abs. 2 ASVG):
Die vorgeschlagene Maßnahme entspricht einem Vorhaben aus dem Regierungsprogramm für die XXV. Gesetzgebungsperiode und soll die Kostendynamik in stationären Pflegeeinrichtungen dämpfen. Insbesondere soll neben dem Bezug über öffentliche Apotheken auch ein begünstigter Bezug beim Großhandel ermöglicht werden.
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
17.08
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Selbstverständlich ist der Pflegeregress in seiner derzeitigen Form inakzeptabel, vor allem deswegen, weil es in jedem Bundesland anders ist, aber auch, weil es in den einzelnen Bundesländern oft höchst intransparent ist. Das Traurige ist nur, dass das Thema Pflege, das ein großes und umfassendes ist, jetzt in einer Wahlkampfaktion populistisch verbraten wird, ohne dass man an substanziellen Lösungen arbeitet. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Wir haben eine Entwicklung der Bevölkerungsstruktur, die darauf schließen lässt, dass sich die Pflegekosten in den nächsten Jahren verdoppeln werden. Wir haben auch kürzlich darüber diskutiert, dass die Volksanwaltschaft immer wieder Berichte aus großen Pflegeheimen bringt, in welchen die Betreuungsqualität nicht stimmt. Wir wissen, dass in den Bundesländern die Qualitätsstandards, so es überhaupt definierte gibt, ganz unterschiedlich sind, dass die Personalschlüssel ganz unterschiedlich sind. Und jetzt wird ein Anreiz dazu gesetzt, dass mehr Personen in Heime kommen, weil das im Wahlkampf ein schöner Schlager wird.
Finanziert soll das mit einer Reduzierung des e-card-Betrugs werden. Bitte, lieber Gustl, wenn 43 000 e-cards im Jahr als gestohlen gemeldet werden, dann weil Geldbörsen ver-
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