Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 201

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chen. Sie machen das ohne Bezahlung, sie machen das ehrenamtlich, und ich bin der Überzeugung, dass wir es ihnen schulden, dass wir das Risiko einer Infektion bei der Hilfe am Nächsten so gering wie möglich halten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das Risiko betreffend ihre Gesundheit und ihr Leben, dem die Mitglieder der freiwilli­gen Feuerwehren jeden Tag ausgesetzt sind, wird immer gegeben sein, aber da, wo wir das Risiko minimieren, reduzieren können – nämlich genau dort, wo es eine Impfung gibt, eben gegen Hepatitis A und B –, da sollten wir sie schützen und da müssen wir han­deln. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte. (Abg. Neubauer: Der wird jetzt auch die Feuerwehr loben!)

 


17.32.35

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Frau Minis­ter! Herr Minister! Ich versuche, über das Thema Sozialversicherungs-Zuordnungsge­setz zu sprechen, das jetzt in der Debatte ein bisschen zu einer Trägerrakete zurück­gestuft worden ist. (Abg. Kogler: Er versucht, zu sprechen!) – Ja, ich versuche, zu spre­chen, damit dieses Thema, das eigentlich auf der Tagesordnung steht, ins richtige Licht, ins Rampenlicht gerückt wird.

Als Steuerberater ist man oft damit konfrontiert, dass junge Menschen, die vielleicht kei­nen Arbeitsplatz finden, ihr Leben selbst in die Hand nehmen, sich selbständig und ihr Hobby zum Beruf machen, sei es in der EDV, sei es in sonstigen Dienstleistungsbe­reichen. Sie arbeiten für andere, sei es in Coworking Center, sei es in Start-up-Center, und wenn zwei so gut zusammenarbeiten, werden die Stunden mehr, man arbeitet im­mer mehr, und die Partnerschaft funktioniert tadellos.

Dann kommt ein, zwei Jahre später, irgendwann ein Krankenkassenprüfer zum Auf­traggeber und stellt fest: Hoppla, das könnte auch ein Angestellter sein! – Die Selbstän­digkeit wird abgesprochen, und dementsprechend kommt es zu einer Umqualifizierung. Es kommt zu enormen Nachzahlungen, es kommt zu Abwicklungen, das kann sogar da­zu führen, dass der Auftraggeber in Insolvenz gehen muss – und das sind keine Ein­zelfälle.

Folge dieser Umqualifizierung ist derzeit: kein Auftrag für den Arbeitnehmer, kein Ar­beitgeber mehr, und das AMS hat in Zukunft zwei Kunden mehr.

Als Obmann der Wirtschaftskammer in meinem Bezirk setze ich mich seit vielen Jah­ren dafür ein, dass wir genau dagegen vorgehen müssen, dass wir hier Rechtssicher­heit schaffen, und das erreichen wir mit diesem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz. Es ist daher ein guter Tag für Kleinunternehmer, ein guter Tag insofern, als es da Rechts­sicherheit gibt (Abg. Peter Wurm: Gelöst ist das nicht, Herr Kollege! Gelöst ist das nicht!) beziehungsweise man Anträge stellen kann, dass bescheidmäßig festgestellt wird: Bin ich jetzt Selbständiger oder bin ich Angestellter? – Das kann ich im Prinzip in vielen Bereichen machen. Dabei ist die Mitwirkung aller Krankenkassen gegeben; es wird be­scheidmäßig festgestellt.

Natürlich ist es nicht befriedigend, dass die Krankenkasse, da sie bisher allein das Macht­monopol hatte, auch jetzt noch eine Vormachtstellung hat, denn sie hat natürlich Inter­esse daran, möglichst viele Beiträge einzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Es wäre daher sinnvoll, ein neutrales Schiedsverfahren einzurichten, also wahrscheinlich mit einer Behörde, die nicht von den Arbeitgebern und von den Bruttolöhnen profitiert, zum Beispiel die Gewerbebehörde; es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung, den wir auf jeden Fall mitgehen sollten.

Am schönsten wäre es natürlich, wenn wir die Eigenverantwortung noch größer schrei­ben würden, sodass, wenn zwei erwachsene Menschen miteinander Geschäfte machen


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