Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 206

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60. Lebensjahr zehn Jahre lang Schwerarbeit erbringen muss, um als Schwerarbeiter zu gelten – erkundigen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, um die Schwerarbeitspen­sion in Anspruch nehmen zu können. Sie brauchen auch die 444 Versicherungsmonate nicht mehr.

Diese Maßnahme dient wirklich der besseren Abschätzbarkeit von Pensionsantritts­möglichkeiten, weil man dann auch noch die Möglichkeit hat, sollten Zeiten der Schwer­arbeit vonseiten der Firma nicht eingereicht worden sein, diese nachzufordern, ohne dass Fristen versäumt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

17.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


17.43.05

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei aller Freude über die Abschaffung des Pflegeregresses habe ich doch leider viel we­niger Freude mit der Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze, die am 1. Jän­ner 2017 in Kraft getreten ist. Konkret bedeutet das, dass man erst ab einem Monats­verdienst von 425,70 € vollen Versicherungsschutz hat, also arbeitslosenversichert, kran­kenversichert und pensionsversichert ist, mit Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeit­gebern.

Meine Damen und Herren! Diese Abschaffung erzeugt ein massives Problem, das ich Ihnen am Beispiel der Filmbranche konkret erläutern will, weil dort tägliche geringfü-
gige Arbeitsverhältnisse nicht nur vorkommen, sondern fast die Regel sind. Aufgrund von mehreren täglichen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen schaffen es dort die Be­troffenen durchaus, ein gutes Monatseinkommen zu haben, bekommen aber keinen Ver­sicherungsschutz mehr, sie haben keine Chance mehr auf eine Arbeitslosenversiche­rung und haben massive Einbußen bei ihren Ansprüchen aus der Pensionsversiche­rung.

Meine Damen und Herren! Ich habe mich sehr intensiv mit dieser Problemlage be­schäftigt und deshalb wieder einmal – auch in diesem Zusammenhang – die Abschaf­fung der geringfügigen Arbeitsverhältnisse an sich vorgeschlagen, denn geringfügige Ar­beit schafft prekäre Lebensbedingungen. Von solchen prekären Lebensbedingungen Be­troffene gibt es immer mehr, und betroffen sind vor allem Frauen – und wir Grüne wollen diese Entwicklung sicher nicht unterstützen.

Ich nehme zur Kenntnis, meine Damen und Herren vor allem von der ÖVP –Abgeord­neter Groiß hat das ja massiv verteidigt –, Sie stehen zu diesem Sozialdumpingarbeits­modell, aber wenn Sie sich das konkret vorstellen, so ist bei den jetzigen niedrigen Min­destlöhnen eine täglich geringfügige Arbeit beziehungsweise sind 425 € an Einkommen – lassen Sie es mich so formulieren! – ein 15- bis 20-Stunden-Job.

An dieser Stelle mache ich eine Klammer auf: Wie schaut es jetzt eigentlich mit dem versprochenen Mindestlohn bis Ende Juni aus? – Ich sehe davon nichts! Hier und heu­te ist die letzte Chance gewesen, dass Sie uns etwas präsentieren. Wir nehmen Sie beim Wort! Wir müssen die 1 500 € Mindestlohn zumindest noch vor dem Herbst beschlie­ßen, sonst ist das einfach nicht akzeptabel. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt aber wieder zurück zum Problem der Geringfügigkeit: Speziell in dieser Bran­che – Kameraleute, Beleuchter – hat sich durch diese Änderung von einem Tag auf den anderen der Versicherungsschutz der Menschen bei der Arbeitslosenversicherung, bei der Pensionsversicherung deutlich verschlechtert oder sie haben ihn gar verloren. Und Sie sagen im Ausschuss, es sind nur 20 000 Menschen betroffen?! – Nur 20 000 Men­schen – und dann halt noch ihre Familien!

Ich flehe Sie an, nehmen Sie diese Menschen ernst! Sie haben im Ausschuss ange­kündigt, an dem Problem zu arbeiten. Kollegen von SPÖ und ÖVP haben mir verspro-


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