rigen Jubiläum der Gewerbeordnung, als damals der – jetzt bereits verstorbene – ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes Korinek angeregt hat, man möge sich das im Detail ansehen, auch einige Ideen ausarbeiten lassen. Diese Ideen sind zum Teil auch in den Entwurf der Regierungsvorlage eingeflossen, und einige dieser Ideen werden jetzt auch, so Sie dem zustimmen, umgesetzt.
Aber keine Frage: Das Unternehmertum im 21. Jahrhundert wird noch mehr brauchen, aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, bürgerlichen Grundfreiheiten aus der Mitte des 19. Jahrhunderts – und das sind ein paar sehr, sehr zentrale – wieder neues Leben einzuhauchen.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, in Erinnerung zu rufen, was denn das im Jahre 1859 war, auf das die damaligen Schöpfer dieser ursprünglichen Gewerbeordnung Wert gelegt haben: das waren die Erwerbs- und Niederlassungsfreiheit, die freie Wahl des Berufs und der Ausbildung, unternehmerische Gestaltungsfreiheit, und – ganz wichtig – Vertragsautonomie, freier Wettbewerb und Vorrang für Innovation. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Das soll auch weiter gewährleistet sein.
Man kann das jetzt kleinreden, oder man kann sich die Sache auch aus einem anderen Blickwinkel heraus zu Gemüte führen; aber, Matthias Strolz, ich muss das ein bisschen zurechtrücken. Wir haben im Rahmen der Debatte rund um die Regierungsvorlage im Vorfeld des Prozesses mit Experten bereits vorgeschlagen, eine einzige digitale Gewerbelizenz zu machen. (Abg. Strolz: War aber nicht drin!) Es war im Vorfeld bereits vorgeschlagen worden, es ist abgewogen worden, ob man etwas macht oder nicht. Der Kollege Matznetter kann sich an die damaligen Vorfelddebatten rund um die Experten vor über einem Jahr schon erinnern. (Abg. Strolz: Die SPÖ wollte es immer!) – Man hat sich jetzt auf eine sinnvolle digitale Lösung auf Höhe der Zeit geeinigt, und das ist das Spannende. (Abg. Matznetter: Da bin ich Ihnen auch dankbar!) – Genau, und dafür möchte ich mich auch bei allen bedanken, die daran mitgearbeitet haben, ganz besonders auch – und das sei in diesem Rahmen erwähnt, sie sind schon mehrfach angesprochen worden – bei den Spitzenbeamtinnen und -beamten dieses Hauses, die das Parlament in diesen schwierigen Verhandlungsstunden federführend unterstützt haben. Ich möchte sie alle namentlich nennen: Herr Sektionschef Dr. Tschirf, Frau Mag. Paliege-Barfuß, Frau Dr. Jungwirth und Herr Mag. Bogner. Vielen, vielen herzlichen Dank für diese kurzfristige intensive legistische Leistung, ohne die das nicht zustande gekommen wäre! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Es sei noch erwähnt, dass das schon ein sehr gewaltiger Liberalisierungsschritt in die richtige Richtung ist, denn wenn ich mit einer einzigen freien Gewerbeberechtigung und der Möglichkeit dieser 30 Prozent Nebenrechte und der 440 Tätigkeiten – vom Jahresumsatz bemessen – allen Tätigkeiten nachgehen kann, könnte man fast versucht sein, zu sagen, dass das in diesem Bereich ein gewaltiger Schritt ist. (Abg. Scherak: ... bei einer liberalen Gewerbeordnung!) – Ich sehe noch immer nicht, wo da sozusagen der Unterschied sein sollte! Wenn Sie den Prozess verstanden haben, dann gehen Sie her und lösen in Zukunft diese eine digitale Gewerbelizenz aufgrund der Zuordnung zu Kollektivverträgen, wobei wir uns gemeinschaftlich darauf verständigt haben, dass das eine sinnvolle Geschichte ist. Sie zeigen nur mehr an, in welchem Bereich Sie tätig sind, und können dann frei tätig sein.
Ich bringe jetzt noch einmal das Beispiel vom Unterschied zwischen vorher und in Zukunft: Wenn Sie zum Beispiel in der Vergangenheit unterschiedlichen Tätigkeiten nachgegangen sind, wie der der Unternehmensberatung, hatten Sie auch noch eine Gewerbeberechtigung für zum Beispiel Pressearbeit, Werbung, Marktforschung, IT-Beratung und Online Marketing. In Zukunft brauchen Sie nur mehr diese eine Gewerbeberechtigung und können allen anderen Tätigkeiten – sofern diese nur 30 Prozent des Jahresumsatzes ausmachen – nachkommen. Sie brauchen nur mehr eine einzige Berechti-
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