Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 242

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rigen Jubiläum der Gewerbeordnung, als damals der – jetzt bereits verstorbene – ehema­lige Präsident des Verfassungsgerichtshofes Korinek angeregt hat, man möge sich das im Detail ansehen, auch einige Ideen ausarbeiten lassen. Diese Ideen sind zum Teil auch in den Entwurf der Regierungsvorlage eingeflossen, und einige dieser Ideen wer­den jetzt auch, so Sie dem zustimmen, umgesetzt.

Aber keine Frage: Das Unternehmertum im 21. Jahrhundert wird noch mehr brauchen, aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, bürgerlichen Grundfreiheiten aus der Mitte des 19. Jahrhunderts – und das sind ein paar sehr, sehr zentrale – wieder neu­es Leben einzuhauchen.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, in Erinnerung zu rufen, was denn das im Jah­re 1859 war, auf das die damaligen Schöpfer dieser ursprünglichen Gewerbeordnung Wert gelegt haben: das waren die Erwerbs- und Niederlassungsfreiheit, die freie Wahl des Berufs und der Ausbildung, unternehmerische Gestaltungsfreiheit, und – ganz wich­tig – Vertragsautonomie, freier Wettbewerb und Vorrang für Innovation. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Das soll auch weiter gewährleistet sein.

Man kann das jetzt kleinreden, oder man kann sich die Sache auch aus einem anderen Blickwinkel heraus zu Gemüte führen; aber, Matthias Strolz, ich muss das ein bisschen zurechtrücken. Wir haben im Rahmen der Debatte rund um die Regierungsvorlage im Vorfeld des Prozesses mit Experten bereits vorgeschlagen, eine einzige digitale Ge­werbelizenz zu machen. (Abg. Strolz: War aber nicht drin!) Es war im Vorfeld bereits vorgeschlagen worden, es ist abgewogen worden, ob man etwas macht oder nicht. Der Kollege Matznetter kann sich an die damaligen Vorfelddebatten rund um die Experten vor über einem Jahr schon erinnern. (Abg. Strolz: Die SPÖ wollte es immer!) – Man hat sich jetzt auf eine sinnvolle digitale Lösung auf Höhe der Zeit geeinigt, und das ist das Spannende. (Abg. Matznetter: Da bin ich Ihnen auch dankbar!) Genau, und da­für möchte ich mich auch bei allen bedanken, die daran mitgearbeitet haben, ganz be­sonders auch – und das sei in diesem Rahmen erwähnt, sie sind schon mehrfach an­gesprochen worden – bei den Spitzenbeamtinnen und -beamten dieses Hauses, die das Parlament in diesen schwierigen Verhandlungsstunden federführend unterstützt ha­ben. Ich möchte sie alle namentlich nennen: Herr Sektionschef Dr. Tschirf, Frau Mag. Pa­liege-Barfuß, Frau Dr. Jungwirth und Herr Mag. Bogner. Vielen, vielen herzlichen Dank für diese kurzfristige intensive legistische Leistung, ohne die das nicht zustande gekom­men wäre! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Es sei noch erwähnt, dass das schon ein sehr gewaltiger Liberalisierungsschritt in die richtige Richtung ist, denn wenn ich mit einer einzigen freien Gewerbeberechtigung und der Möglichkeit dieser 30 Prozent Nebenrechte und der 440 Tätigkeiten – vom Jahres­umsatz bemessen – allen Tätigkeiten nachgehen kann, könnte man fast versucht sein, zu sagen, dass das in diesem Bereich ein gewaltiger Schritt ist. (Abg. Scherak: ... bei einer liberalen Gewerbeordnung!) – Ich sehe noch immer nicht, wo da sozusagen der Unterschied sein sollte! Wenn Sie den Prozess verstanden haben, dann gehen Sie her und lösen in Zukunft diese eine digitale Gewerbelizenz aufgrund der Zuordnung zu Kol­lektivverträgen, wobei wir uns gemeinschaftlich darauf verständigt haben, dass das ei­ne sinnvolle Geschichte ist. Sie zeigen nur mehr an, in welchem Bereich Sie tätig sind, und können dann frei tätig sein.

Ich bringe jetzt noch einmal das Beispiel vom Unterschied zwischen vorher und in Zu­kunft: Wenn Sie zum Beispiel in der Vergangenheit unterschiedlichen Tätigkeiten nach­gegangen sind, wie der der Unternehmensberatung, hatten Sie auch noch eine Gewer­beberechtigung für zum Beispiel Pressearbeit, Werbung, Marktforschung, IT-Beratung und Online Marketing. In Zukunft brauchen Sie nur mehr diese eine Gewerbeberech­tigung und können allen anderen Tätigkeiten – sofern diese nur 30 Prozent des Jahres­umsatzes ausmachen – nachkommen. Sie brauchen nur mehr eine einzige Berechti-


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