Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 258

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Und auch bei so Alltäglichem wie Kartoffeln gibt es negative Beispiele. Im Frühjahr bot eine renommierte österreichische Supermarktkette heurige Kartoffel aus Ägypten an, ob­wohl zu diesem Zeitpunkt mit der Sorte „Eferdinger Landl“ ausreichend inländische Kar­toffel höchster Qualität vorhanden waren. Solche Vorgehensweisen führen dazu, dass heimische Ware nicht konkurrenzfähig angeboten werden kann und vernichtet wird. Aus­ländische Ware ist trotz tausender, klimaschädlicher Transportkilometer und fehlender Umweltstandards sowie fragwürdiger Produktionsweisen (Kinderarbeit etc.) in Öster­reich billiger zu haben, als die heimische Qualitätsproduktion vor Ort. Den österreichi­schen Konsumenten wird dabei tunlichst verheimlicht, wieviel Klimaschädigung und so­ziales Leid mit dem Angebot solcher Produkte verursacht wird. Solche Beispiele ließen sich für alle Bereiche der Lebensmittelproduktion fortsetzen.

Wir brauchen daher eine rechtlich verbindliche Regelung, die garantiert, dass auf allen angebotenen Lebensmittel, wo Österreich drauf steht, auch Österreich drinnen ist. Es muss Schluss sein mit Produkten, die sich als "österreichisch" ausgeben dürfen, ob­wohl lediglich die Schlachtung bzw. die Verpackung in Österreich erfolgt. Österreich braucht ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich angebote­nen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbeitung, Transport und Lagerung ausweist, um den Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermög­lichen. Nur so kann den österreichischen Konsumenten Lebensmittelwahrheit garantiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

EntschIießungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Einvernehmen mit den in der gegenständlichen Angelegenheit relevan­ten Ressorts dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen österreichischen Qualitätssiegels für alle in Österreich erzeugten Lebensmittel zu ermöglichen."

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19.13.54

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung das Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird, in 1752 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Zusatzantrag der Abgeordneten Köchl, Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner, Dr. Matznetter, Köchl, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag, sodann über den erwähn­ten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen beinhaltet, stelle ich zunächst im Sin­ne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche An­wesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

 


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