den. Das Umsteuerungsvolumen beträgt etwa vier Milliarden Euro. Die Ökologisierung funktioniert wie ein Bonus-Malus System: Wer viel (fossile) Energie verbraucht, zahlt mehr, wer Energie, Schadstoffe und Ressourcen schont, wird belohnt. Diese Zielrichtung wird ebenso durch die Empfehlungen eines gesamteuropäischen Projekts „WWW for Europe“ unterstützt. Eine ökosoziale Steuerreform ist ein wichtiger Motor für die Energiewende und generiert Beschäftigung: Von dieser Reform profitieren die Unternehmen, indem die Lohnnebenkosten gesenkt und die privaten Haushalte, indem die Abgaben auf Arbeitseinkommen gesenkt werden.
Gezielte Investitionen für Zukunftsbereiche: Der Mitteleinsatz für den Beschäftigungsbonus könnte auch auf andere Weise, nämlich als zukunftswirksame Investitionen eingesetzt werden. Diese Mittel müssten zum Beispiel als Anschubfinanzierung für die Länder zweckgebunden etwa für Kinderbetreuung und Pflege, oder auch Förderungen im Rahmen des Ökostromgesetzes zur Verfügung gestellt werden. Denn es gibt 260 Windkraftanlagen, die zwar eine Baugenehmigung haben und förderwürdig sind, aber für die keine Mittel zur Förderung vorliegen. Der Bau und Betrieb dieser Windkraftanlagen ist beschäftigungswirksam. Ebenso ließen sich ein Teil der Mittel für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung nutzen um technische und soziale Innovationen zu fördern.
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen: Zwei der zentralen Probleme am österreichischen Arbeitsmarkt hängen mit dem ungleichen Zugang zu (Weiter)Bildung und der ungleichen Verteilung von Arbeitszeit zusammen. Diese beiden Problembereiche sind zusätzlich am Arbeitsmarkt miteinander verknüpft: höher Qualifizierte arbeiten öfter Vollzeit (inkl. Überstunden), während niedrig Qualifizierte oft nur die Möglichkeit der Teilzeit haben.
Um der Polarisierung von Arbeitszeit – auch zwischen Männern und Frauen – entgegenzuwirken braucht es eine allgemeine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung. Dies hätte auch zur Folge, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Um Betriebe beim Lohnausgleich (gleiches Einkommen bei weniger Arbeitszeit) und Personalausgleich (Entstehung neuer Jobs) zu unterstützen, könnte ein Teil, der jetzt zur Verfügung gestellten Mittel für den Beschäftigungsbonus, aufgewendet werden.
Ebenso könnte ein Teil der Mittel für eine Anschubfinanzierung für das Grüne Konzept des Bildungskontos genutzt werden. Beim Bildungskonto besteht ein Rechtsanspruch auf eine Erstausbildung bzw. Umorientierung in Phasen der Arbeitslosigkeit.
Darüber hinaus gibt
es in Österreich hervorragende Erfahrungen mit der Aktivierung passiver
Mittel in der Arbeitsmarktpolitik: Selbst 20 Jahre nach dem von der ÖVP
erzwungenen Ende der sogenannten „Aktion 8.000“, mit der Jobs
im gemeinnützigen Bereich mit 2/3 der Kosten gefördert wurden, gibt
es noch immer tausende der damals geschaffenen Jobs. Die Erfahrungen waren
so gut, dass die Bundesregierung selbst eine Art der „Aktion 8.000“
für Menschen über 50 Jahren wieder auflegt, nämlich die
„Ak-
tion 20.000“.
Diese arbeitsmarktpolitische Maßnahme ist besonders effektiv, weil sie nicht nur viele Jobs schafft, sondern auch mehr als 90% der eingesetzten Mittel unmittelbar in öffentliche Budgets zurückfließen lässt. Eine derartige Förderung – auch für junge Menschen – etwa für gemeinnützig organisierte Startups schafft Potential in Zukunftsbereichen statt Förderzuckerl für schlechte bezahlte und zeitlich befristete Minijobs in industrielastigen Betrieben auszugeben, die aufgrund des Konjukturaufschwungs ohnehin entstanden wären.
All die beschriebenen Maßnahmen wirken einzeln, oder auch in Kombination als Gesamtpaket beschäftigungswirksam und stellen mehr als einen dreijährigen Wirtschaftsförderungsbonus für Spezialkonstellationen dar.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
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