Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 285

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ab waren einige Informationen durchaus schon da, aber letztlich habe ich den Abände­rungsantrag vor eineinhalb Stunden bekommen. Wir sind jetzt auch einmal als contra ge­meldet, was diesen Tagesordnungspunkt betrifft. Ich muss aber sagen, dem Grunde nach werden wir wahrscheinlich zu pro tendieren, und ich möchte das auch erläutern.

Für uns ist Energiepolitik immer in einer Balance, in einem ausgewogenen Dreiecksver­hältnis zwischen erneuerbarer Energie, Energiewende auf der einen Seite und Leistbar­keit, also der preislichen Situation, auf der anderen Seite zu sehen, und zum Dritten spielt natürlich auch die Versorgungssicherheit beziehungsweise Netzsicherheit eine Rol-
le. Diese drei Parameter sind im Rahmen einer vernünftigen Energiepolitik immer zu be­rücksichtigen.

Bei der kleinen Ökostromnovelle war für uns, diese drei Parameter berücksichtigend, wichtig, dass es zu keinen Mehrkosten für die Endkunden kommt. Eines ist klar: Das Ökostromregime wird von den Endkunden letztlich über die entsprechende Umlage be­zahlt. Wer sind die Endkunden? – Das sind die Haushalte, das sind aber natürlich auch kleine und mittelständische Unternehmen und das ist auch die Industrie, wobei unge­fähr 65 Prozent von den Haushalten und den kleinen und mittelständischen Unterneh­men bezahlt werden. Wir haben schon viel über Standortpolitik, über Preispolitik, über leistbare Preise et cetera gehört. Das war ein Kriterium für uns.

Wenn wir über die kleine Ökostromnovelle sprechen, hängt das natürlich damit zusam­men, wie viel an Förderungen in den nächsten Jahren anfällt. Da haben wir, muss ich ganz ehrlich sagen, keine validen Daten bekommen. Das heißt, unsere Entscheidungs­grundlage ist da ein bisschen im Nebel.

Worum geht es konkret? – Die vier großen Bereiche der erneuerbaren Energie sind Bio­gas, Wind, Photovoltaik und Wasser. Nach unserem Informationsstand: Die Förderung von Biogas war ja bekannt. Da ist für uns jetzt eine Verbesserung drinnen, da der Effi­zienzgrad gesteigert wurde und der Maximalanteil an Lebensmitteln, die verbrannt wer­den, definiert wurde. Auch das Fördervolumen war bekannt: Es beträgt ungefähr 160, 162 Millionen €, natürlich über die nächsten Jahre verteilt. Wind wird stark gefördert, 45 Millionen € mal 13, da reden wir also von 600 Millionen €. Bei der Photovoltaik ist für mich die klare Richtung Investitionsförderung, Technologieförderung eine Verbes­serung. Und auch die Wasserkraft – da gibt es einen Rückstau, das wissen wir – ist ent­sprechend berücksichtigt worden.

Für uns war wichtig, dass – und damit bin ich bei der dritten Seite des Dreiecks, der Ver­sorgungssicherheit, Netzsicherheit – parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien idealerweise auch der Ausbau der entsprechenden Infrastruktur erfolgen muss. Maß­nahmen, Gesetze und Regelungen, die diesen Ausbau der Infrastruktur über Gebühr erschweren, sind eine große Gefahr – siehe zum Beispiel Deutschland! – für den Erfolg des Umstiegs auf erneuerbare Energien. Da sind so Ideen wie strategische Umweltver­träglichkeitsprüfung, Verschärfung der Wasserrechtsrichtlinie, Verschärfung beziehungs­weise Wegfall der Ausnahmen vom Tisch, und das ist gut so.

Es sind natürlich auch ein paar Dinge drinnen, die in Wirklichkeit nichts mit Ökostrom zu tun haben. Wir wissen das alle: Da ist halt der Koalitionspartner ganz offensichtlich auch beruhigt worden, Stichwort KWK-Förderungen und Zählpunktzusammenfassung, also liebe Grüße an die Wien Energie. Politik ist halt auch immer eine Frage von Kom­promissen.

Für uns Freiheitliche ist das als Gesamtpaket durchaus tragbar, weswegen wir, abwei­chend von unserer Meldung als Contra-Redner, dieser kleinen Ökostromnovelle auch zu­stimmen werden.

Trotzdem möchte ich noch sagen, dass wir in der nächsten Gesetzgebungsperiode die große Ökostromnovelle oder noch besser ein Erneuerbare-Energie-Gesetz machen müs-


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