hat das richtig angesprochen – mehr Möglichkeiten hat, die Dinge gut und sicher zu gestalten und zu regeln.
Die hohen Kosten für die via donau am Anfang erklären sich dadurch, dass es jetzt notwendig ist, das gesamte Tonnen- und Baken-Material – wenn diese Begriffe so stimmen – auszuwechseln. Wir haben derzeit noch Metall- und Plastiktonnen, die die Wasserwege begrenzen, die aber nicht nur die Wasserwege begrenzen, sondern auch als Gefahrenzeichen und Ähnliches dienen, und eben notwendig sind, um auf der Donau sicher navigieren zu können. Aber die Zeit bleibt nicht stehen, auch in der Navigation bleibt sie nicht stehen, und die Sichtnavigation mit Wasserzeichen wird jetzt langsam, aber sicher durch digitale Navigation abgelöst. Das heißt, es ist notwendig, diese Wasserzeichen durch Kunststoffwasserzeichen zu ersetzen, die im Inneren GPS-Empfänger haben und es für die vorbeifahrenden Schiffe auch bei null Sicht möglich machen, die Wasserzeichen mittels moderner Ortungsmethoden erkennen zu können. Das ist der Teil, der die Wasserstraßen betrifft.
Was die Bundesanstalt für Verkehr betrifft, so möchte ich mich noch einmal bei allen bedanken, die Unterstützung signalisiert haben. Ich denke, es war dringend notwendig, einige Veränderungen in der Bundesanstalt für Verkehr durchzuführen, insbesondere ging es darum, die Anstalt wieder ins Ministerium zurückzuholen, sie effizienter zu machen, sie personell aufzustocken und die Führungs- und Leitungsgrundsätze etwas genauer zu definieren, um auch für die Zukunft ein besseres Funktionieren gewährleisten zu können.
Ich darf zum Schluss noch zu dem kommen, was Herr Abgeordneter Ottenschläger angesprochen hat. Sie kennen mich wahrscheinlich als jemanden, der eher unaufgeregt an die Dinge herangeht. Lassen Sie mich eines sagen: Ich habe mich nicht mit öffentlichen Äußerungen befasst, ich habe mich mit dem Antrag befasst, Herr Abgeordneter, und der Antrag ist in seinem Text ganz eindeutig.
Ich habe den Antrag von maßgeblichen Vergaberechtsexperten juristisch prüfen lassen. Diese Vergaberechtsexperten sind zu folgendem Schluss gekommen: Der Antrag ist erstens juristisch unnotwendig, weil alles, was die Vergabe von Eisenbahndienstleistungen betrifft, in der PSO geregelt ist und deshalb keinerlei Notwendigkeit besteht, das Vergabegesetz damit zu befassen.
Zweitens ist der Antrag juristisch verfehlt, weil der Inhalt nicht mit der Überschrift übereinstimmt. In der Überschrift stehen Eisenbahnunternehmen, der Text bezieht sich aber auf alle Beförderungsunternehmen, die in der PSO-Verordnung genannt sind – in der PSO-Verordnung sind aber auch Busse genannt. Es stimmen also Überschrift und Text nicht überein. (Abg. Fekter: Das ist aber Wortklauberei!) – Wir Juristen prüfen das halt nun einmal genauer.
Weiters ist der Text schädlich und europarechtswidrig. Beispielsweise wird in der PSO-Verordnung geregelt, dass Notvergaben durchführbar und möglich sind, wenn es irgendwelche großen Probleme gibt. Der Antrag schließt auch derartige Notvergaben aus und verlangt auch im Notfall Ausschreibungen.
Der fünfte Punkt, der mir aufgefallen ist, ist die Verwendung des Begriffs Lokalbahn im Antrag; den Begriff Lokalbahn gibt es aber weder in der PSO-Verordnung noch im österreichischen Eisenbahngesetz, daher ist unklar, was damit gemeint ist. Es wäre dadurch der Schluss durchaus zulässig, dass nicht nur Überlandverbindungen, weitreichende Verbindungen gemeint sind, sondern genauso der Regionalverkehr, Straßenbahnen und U-Bahnen.
Aus diesen Gründen, Herr Ottenschläger, spreche ich mich gegen diesen Antrag aus. Ich finde nämlich, dass eine Regelung, die es dem Bund, den Ländern und den Gemeinden verbietet, selbst zu entscheiden, ob sie ausschreiben wollen oder ob sie eine
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