Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 322

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hat das richtig angesprochen – mehr Möglichkeiten hat, die Dinge gut und sicher zu ge­stalten und zu regeln.

Die hohen Kosten für die via donau am Anfang erklären sich dadurch, dass es jetzt not­wendig ist, das gesamte Tonnen- und Baken-Material – wenn diese Begriffe so stim­men – auszuwechseln. Wir haben derzeit noch Metall- und Plastiktonnen, die die Was­serwege begrenzen, die aber nicht nur die Wasserwege begrenzen, sondern auch als Gefahrenzeichen und Ähnliches dienen, und eben notwendig sind, um auf der Donau si­cher navigieren zu können. Aber die Zeit bleibt nicht stehen, auch in der Navigation bleibt sie nicht stehen, und die Sichtnavigation mit Wasserzeichen wird jetzt langsam, aber si­cher durch digitale Navigation abgelöst. Das heißt, es ist notwendig, diese Wasserzei­chen durch Kunststoffwasserzeichen zu ersetzen, die im Inneren GPS-Empfänger ha­ben und es für die vorbeifahrenden Schiffe auch bei null Sicht möglich machen, die Was­serzeichen mittels moderner Ortungsmethoden erkennen zu können. Das ist der Teil, der die Wasserstraßen betrifft.

Was die Bundesanstalt für Verkehr betrifft, so möchte ich mich noch einmal bei allen bedanken, die Unterstützung signalisiert haben. Ich denke, es war dringend notwendig, einige Veränderungen in der Bundesanstalt für Verkehr durchzuführen, insbesondere ging es darum, die Anstalt wieder ins Ministerium zurückzuholen, sie effizienter zu ma­chen, sie personell aufzustocken und die Führungs- und Leitungsgrundsätze etwas ge­nauer zu definieren, um auch für die Zukunft ein besseres Funktionieren gewährleisten zu können.

Ich darf zum Schluss noch zu dem kommen, was Herr Abgeordneter Ottenschläger an­gesprochen hat. Sie kennen mich wahrscheinlich als jemanden, der eher unaufgeregt an die Dinge herangeht. Lassen Sie mich eines sagen: Ich habe mich nicht mit öffentli­chen Äußerungen befasst, ich habe mich mit dem Antrag befasst, Herr Abgeordneter, und der Antrag ist in seinem Text ganz eindeutig.

Ich habe den Antrag von maßgeblichen Vergaberechtsexperten juristisch prüfen lassen. Diese Vergaberechtsexperten sind zu folgendem Schluss gekommen: Der Antrag ist ers­tens juristisch unnotwendig, weil alles, was die Vergabe von Eisenbahndienstleistungen betrifft, in der PSO geregelt ist und deshalb keinerlei Notwendigkeit besteht, das Ver­gabegesetz damit zu befassen.

Zweitens ist der Antrag juristisch verfehlt, weil der Inhalt nicht mit der Überschrift über­einstimmt. In der Überschrift stehen Eisenbahnunternehmen, der Text bezieht sich aber auf alle Beförderungsunternehmen, die in der PSO-Verordnung genannt sind – in der PSO-Verordnung sind aber auch Busse genannt. Es stimmen also Überschrift und Text nicht überein. (Abg. Fekter: Das ist aber Wortklauberei!) – Wir Juristen prüfen das halt nun einmal genauer.

Weiters ist der Text schädlich und europarechtswidrig. Beispielsweise wird in der PSO-Verordnung geregelt, dass Notvergaben durchführbar und möglich sind, wenn es irgend­welche großen Probleme gibt. Der Antrag schließt auch derartige Notvergaben aus und verlangt auch im Notfall Ausschreibungen.

Der fünfte Punkt, der mir aufgefallen ist, ist die Verwendung des Begriffs Lokalbahn im Antrag; den Begriff Lokalbahn gibt es aber weder in der PSO-Verordnung noch im ös­terreichischen Eisenbahngesetz, daher ist unklar, was damit gemeint ist. Es wäre da­durch der Schluss durchaus zulässig, dass nicht nur Überlandverbindungen, weitreichen­de Verbindungen gemeint sind, sondern genauso der Regionalverkehr, Straßenbahnen und U-Bahnen.

Aus diesen Gründen, Herr Ottenschläger, spreche ich mich gegen diesen Antrag aus. Ich finde nämlich, dass eine Regelung, die es dem Bund, den Ländern und den Ge­meinden verbietet, selbst zu entscheiden, ob sie ausschreiben wollen oder ob sie eine


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