Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 321

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Ich möchte aber die Möglichkeit der Diskussion um Sicherheit im Verkehr nicht vorü­bergehen lassen, und Sie am Ende der Legislaturperiode auf etwas hinweisen. Sie ha­ben es selbst auch entdeckt und auch schon darauf reagiert, aber noch nicht ganz. Es gibt auch Sicherheits- und Unfalluntersuchungsstellen, die den Schienenverkehr anlan­gen. Wenn wir von der gesetzlichen Gepflogenheit ausgehen, dass Berichte in einem Jahr fertig sein sollen, diese Stelle aber einen vorläufigen Bericht in 13, 14 Monaten zu­sammenbringt, und dort Fehler drinnen sind, dann haben Sie, glaube ich, noch ein biss­chen ein anderes Arbeitsvolumen zu erledigen. Die Damen und Herren in diesen Stel­len freuen sich sicher, wenn Sie ihnen ein bisschen mehr auf die Finger schauen. Das wäre ein weiterer Punkt für die Verkehrssicherheit in Österreich. – Danke schön. (Bei­fall bei der FPÖ sowie der Abg. Fekter.)

21.54


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


21.54.55

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Im Ar­beitsprogramm der Bundesregierung von 2013 bis 2018 ist festgehalten, dass es zu einer sparsamen und effizienten Neuorganisation der verkehrssicherheitsbehördlichen Agenden und einer Bündelung der Ressourcen kommen soll. Das Bundesministerium hat zur Umsetzung dieses Regierungsauftrages ein Projekt beauftragt, welches im Sep­tember 2015 abgeschlossen und schließlich von der Ressortleitung genehmigt wurde.

Im Bereich der Schifffahrtsaufsicht ist es im Zuge dieses Projektes zum Vorschlag ge­kommen, die operativen Tätigkeiten, die derzeit noch im BMVIT angesiedelt sind, aus­zulagern. Ab sofort sollen diese Tätigkeiten, wie schon mehrfach erwähnt, von der via donau weitergeführt und durchgeführt werden.

Die via donau ist ein ausgegliederter Rechtsträger des Ministeriums, damit kann im Mi­nisterium selbst ein deutlich stärkerer Fokus auf die aufsichtsbehördlichen Tätigkeiten in der Schifffahrtsaufsicht gelegt werden.

Bei den ausgegliederten operativen Tätigkeiten handelt es sich überwiegend um Arbei­ten im Zusammenhang mit uferseitigen Schifffahrtszeichen und den Fahrwasserzei­chen. Konkret sind damit die Beschaffung, Errichtung, Wartung, Instandhaltung und Ent­fernung dieser Kennzeichnungen der Wasserstraßen gemeint, welche von der via do­nau durchgeführt werden. Die Arbeiten erfolgen aber weiterhin unter der Anordnung und der Aufsicht der Schifffahrtsaufsicht, wobei auch die nominierte Zuständigkeit und Verantwortlichkeit dieser schifffahrtspolizeilichen Aufgaben bei der Schifffahrtsaufsicht verbleiben wird. Dieser Übertrag der Arbeiten führt zu Einsparungen in der Höhe von jährlich 110 000 €, die aus reduzierten Sach- und Materialaufwendungen resultieren.

Wir sehen, es ist ein sinnvolles Gesetz, und ich hoffe natürlich auch auf Ihre Zustim­mung. (Beifall bei der SPÖ.)

21.56


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Minister.

 


21.56.45

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte gerne auf einige Dinge eingehen, die angesprochen wurden. Ich darf vielleicht, was die Frage Wasserstraßen betrifft, noch einige Erklärungen zu Aspekten, die auch im Ausschuss für etwas Unklar­heit gesorgt haben, anfügen, nämlich unter anderem was die wirkliche Entlastung be­trifft. Die wirkliche Entlastung findet durch die Verlagerung der Aufgaben vom Ministe­rium an die via donau statt, sodass die Überwachungsstelle – Herr Abgeordneter Willi


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