Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 68

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denten mit der wenig schmeichelhaften Formulierung, das sei ja nur österreichischer Klamauk, bedacht. Die Wirklichkeit ist so: Am Ende hat die Kommission eingelenkt, und wir haben einen ganz essenziellen Punkt erreicht, nämlich dass der handels­politische Teil vom Investorenschutz insofern getrennt wird, als die vorläufige Anwen­dung nur für den handelspolitischen Teil gilt. Das war ein wesentlicher Fortschritt bei diesen Gesprächen mit der EU-Kommission. Das ist auch wichtig, weil Herr Strache sich zu Recht auf Sonderrechte von internationalen Konzernen bezogen hat.

Das Zweite, das auch wichtig ist, in dieser Diskussion aber immer wieder verschwimmt, ist, dass wir mit diesem Zusatzprotokoll, das aus unserer Sicht klar rechtsverbindlich ist, erreicht haben, dass nochmals bestätigt worden ist, dass die Staaten das Recht haben, vollumfänglich zu regulieren, und wir auch sicherstellen können, dass es zu keiner erzwungenen Privatisierung unserer Daseinsvorsorge kommt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der dritte Punkt war, dass wir auch außer Streit gestellt haben, dass das Vorsorge­prinzip weiterhin zu gelten hat.

Ein wichtiger Punkt in dieser Grundsatzerklärung – und damit komme ich zu Ihrem Schlüsselargument, Herr Klubobmann – ist auch, dass wir die Gerichtshöfe, die den Investorenschutz sicherstellen sollen, weiterentwickeln. Das ist deshalb ein wichtiger Punkt, weil das der EU-Kommissionspräsident in seiner Rede zur Lage der Union letzte Woche noch einmal bestätigt hat. Er hat ein umfassendes Handelspaket vor­gelegt und gesagt, es gehe um ein neues Mandat für Verhandlungen über einen solchen multinationalen Handelsgerichtshof. Das ist deshalb entscheidend, weil wir uns immer ganz klar dazu bekannt haben, weil wir immer gesagt haben, wir wollen keine Sonderrechte für internationale Großkonzerne in Österreich. Dieses Prinzip einigt uns, und ich habe darauf zu achten, dass das nicht passiert.

Wie kommen wir dorthin?, ist die entscheidende Frage. Ich denke, es hat sich gezeigt, dass wir mit Beharrlichkeit Fortschritte erreicht haben, dass die Kommission Positionen verändert und verstanden hat, dass wir bei diesen Projekten nicht mehr wie gehabt vorgehen können. Wir haben Fortschritte durch die Grundsatzerklärung, durch die Abtrennung eines vorläufigen Anwendungsteils erreicht, und ich muss dazusagen, ich halte es für richtig, dass wir uns für Verbesserungen auf europäischer Ebene einset­zen, und ich halte es auch für richtig, dass wir dann zu den erreichten Ergebnissen stehen und ihnen zustimmen.

Was ist bei CETA jetzt der Stand der Dinge? – Wir wissen, dass morgen die vorläufige Anwendung in Kraft tritt, nicht aber der Investorenschutz. Das zu betonen ist wichtig. Damit ist aus meiner Sicht sichergestellt, dass, wenn es zu Streitigkeiten aus diesem Vertrag kommt, diese vor österreichischen Gerichten zu verhandeln sind, die der Gesetzgebung Österreichs und den Gesetzen, die das Hohe Haus beschlossen hat, verpflichtet sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens muss man allerdings sagen, diese CETA-Diskussion ist oft, wenn ich mir dieses Urteil erlauben darf, durch eine gewisse Oberflächlichkeit getrieben; da gibt es die eine oder andere populistische Annäherung, und zwar sowohl auf der Pro-CETA- als auch auf der Gegen-CETA-Position. Wenn man nüchtern analysiert, muss man sagen, CETA ist ein Handelsabkommen, das das Einkommen der Österreicher im besten Fall um 6 € pro Monat steigern wird. Es muss klargestellt werden, dass nicht Milch und Ahornsirup fließen werden, auch wenn das manche hier verzweifelt zu argu­mentieren versuchen. Genauso falsch ist es aber, Untergangsszenarien zu konstru­ieren und den Menschen Angst zu machen.

Lehren aus CETA, die man ziehen muss, sind aus meiner Sicht folgende:

 


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