Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 98

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dass aus dem Bauch heraus eine grundsätzlich negative Stimmung für die öster-reichische Landwirtschaft erzeugt wird, wie Sie, Frau Abgeordnete Brunner, das eben getan haben. (Abg. Steinhauser: War es ja nicht! – Abg. Kogler: Unfassbar! Wo sollen sie es sehen? In Ihrer Geheimkammer?)

Sie alle, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wissen – Herr Kogler, wenn Sie mir zuhören, dann verstehen Sie es vielleicht auch besser –: Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gilt, so wie für Medikamente: Das ist keine Entscheidung der Politik, sondern das sollte eine wissenschaftsbasierte Entscheidung sein, basierend auf Expertengremien. (Abg. Steinhauser: Das ist Ihr Politikverständnis! – Zwischenruf der Abg. Brunner.) Auch die Gesundheitsministerin entscheidet nicht über die Zulassung eines Herzmedikaments, sondern sie wird sich da auf ihre Experten verlassen, und das gilt genauso für die Verlängerung der Zulassung eines Wirkstoffs etwa im Bereich des Pflanzenschutzes. (Abg. Kogler: Aber entscheiden tut eine Gruppe, wo Sie drinnen sitzen!) Wie Arzneimittel werden auch Pflanzenschutzmittel auf europäischer Ebene – und wir haben ein solches europäisches Zulassungsverfahren – fachlich, wissen­schafts­basiert zugelassen.

Zahlreiche Experten und Expertinnen der Europäischen Lebensmittelsicherheits­behör­de EFSA, der Europäischen Chemikalienagentur ECHA und der wissenschaftlichen Einrichtungen aller Mitgliedstaaten, so auch der AGES, der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit, prüfen anhand der Unterlagen der Industrie und der unabhängigen Wissenschaft, ob ein Wirkstoff die strengen europäischen Zulassungs­anforderungen erfüllt.

Nur wenn nach diesen fachlichen Bewertungen eindeutig davon ausgegangen werden kann, dass kein Risiko – und hier sind wir beim Vorsorgeprinzip, da stimmen wir überein – für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt vorliegt, schlägt die Kommission überhaupt erst eine Genehmigung vor. Formal – und da müssen wir schon die Kuh im Stall lassen – handelt es sich um eine Entscheidung der Kommission nach Anhörung der entsprechenden Expertengremien. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Sie kennen das sehr genau, oder Sie sollten es zumindest kennen, wenn Sie dieses Thema hier aufs Tapet bringen: Formalrechtlich geht es um eine Entscheidung der Kommission, eine Durchführungsverordnung der Kommission. Was uns derzeit vorliegt, ist ein Entwurf, ein Vorschlag für diese Durchführungsverordnung der Kommission. (Abg. Kogler: Aber die Minister können es stoppen! – Abg. Brunner: Wenn Sie wollen!)

Sie wissen ganz genau, dass das nicht im Agrarministerrat und auch nicht im Ge­sundheitsministerrat entschieden wird, sondern nach Anhörung einer Experten­kom­mission von der Europäischen Kommission entschieden wird.

Österreich ist in diesem Expertenausschuss der Europäischen Kommission durch Experten der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, der AGES, vertreten. Und die AGES ist eine gemeinsame Einrichtung der Gesundheitsministerin – sie ist leider heute nicht hier – und meines Ressorts und international sowohl im Arzneimittel­bereich als auch im Pflanzenschutzmittelbereich sehr angesehen.

Ich habe volles Vertrauen zu den Expertinnen und Experten der AGES. Sie wissen auch, dass die AGES gegenüber der Europäischen Kommission bestimmte Bedingun­gen für eine Zustimmung gestellt hat. Seit 2016 sind die österreichischen Forderungen nach bestimmten Einschränkungen der Anwendungsmöglichkeiten von Glyphosat bekannt. Eine der wesentlichen Einschränkungen, die wir hier immer gefordert haben, ist etwa das Verbot einer flächendeckenden Sikkation, Vorerntebehandlung. Die ist in Österreich schon verboten, und das verlangen wir europaweit, bevor wir überhaupt


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