Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 144

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vom Budget bekommen, dann steigert das nicht das Vermögen, sondern es wird eben nur als Ausgabe verbucht. Wir haben auch eine Menge von Korrekturen durchgeführt, die auf Empfehlung des Rechnungshofes erfolgt sind. Unter anderem gab es in vielen Bereichen Periodenabgrenzungen. Wir hatten zusätzlich die Berücksichtigungen von Abrechnungen zu machen, die Anpassung von Verbindlichkeiten aus den ÖBB-An­nuitä­tenzuschüssen und periodengerecht die Zuordnungen wie Kostenersätze. Dazu kommen immer wieder Verschiebungen – was man erkennt, wenn man den Rech­nungsabschluss genau anschaut –, dass zum Beispiel im Bereich der Landwirtschaft zeitverzögerte Kofinanzierungen mit der EU zustande kommen.

Betrachtet man daher nochmals das Nettoergebnis, beträgt die Abweichung zum Budget 132 Millionen €. Betrachtet man das hinsichtlich des Vertrages von Maastricht, so sieht man, dass die Maastrichtzahlen des Bundes mit 1,4 Prozent prognostiziert und auch exakt getroffen worden sind. Die Steigerung von 1,4 auf 1,6 Prozent ist durch die Sozialversicherungen und durch die Stadt Wien verursacht. Das ist ganz einfach nachzuweisen. Ein wesentlicher Effekt zum Beispiel für die Sozialversicherungen war der Pensionshunderter, der das Ergebnis eben verschlechtert hat.

Wenn man sich die Entwicklungen anschaut, so sieht man, dass entgegen den Unken­rufen vieler die Steuerreform sehr wohl gewirkt hat, dass sie vor allem den Konsum angekurbelt hat, und dass die Maßnahmen, die wir im Bereich der Investitions­förderung gesetzt haben, das Wachstum nachhaltig stabilisiert haben. Da so oft der Vergleich mit Deutschland kommt: Mein deutscher Kollege würde sich über unsere Wachstumsraten im Moment freuen, da liegen wir deutlich vorne und da sind viele Maßnahmen gesetzt worden, die auch Maßnahmen aus den budgetären Leistungen sind.

Die Wohnbauförderungszweckwidmung haben wir im Ausschuss ja schon ausführlich besprochen. Es ist durchaus sinnvoll, solche Anträge einzubringen, ich möchte aber noch einmal auf Folgendes hinweisen: Die Verländerung der Wohnbauförderung be­deutet, dass es keine kompetenzrechtlichen Möglichkeiten gibt, eine reine Landes­abgabe auf Bundesebene zweckzuwidmen; diese Möglichkeit ist nicht vorgesehen. Zweitens haben wir im Rahmen des Finanzausgleichs festgehalten, dass die Länder verpflichtend zweijährige Wohnbauprogramme vorlegen müssen, um zu erreichen, dass die Wohnbaumittel auch tatsächlich für den Wohnbau eingesetzt werden.

Was vom Abgeordneten Kogler zur Frage der Steuern hier ausgeführt wurde, macht eines klar: Die Grünen stehen für Steuererhöhungen. (Abg. Kogler: Nein! – Abg. Maurer: Umsteuern!) Ich stehe nicht für Steuererhöhungen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Umsteuern! Nicht mehr, besser!)

Ich möchte zum Abschluss auf folgendes Erlebnis von heute Früh in Bezug auf Steuervermeidung hinweisen: Ich habe im Ministerrat einen Antrag eingebracht, dass ich das Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland neu verhandeln kann, denn eine der großen Initiativen, die wir auf europäischer Ebene gesetzt haben, ist die Errichtung einer digitalen Betriebsstätte, um sicherzustellen, dass wir diese digitalen Umsätze erfassen und auch besteuern können. Man hat nun auf europäischer Ebene eine Zwischenlösung gemacht, die zwar sehr umstritten ist und auch noch nicht beschlossen ist, nämlich die sogenannte Ausgleichssteuer zu entwickeln, die aber auf den Umsatz bezogen ist, was natürlich einen ziemlichen Bruch in der Steuersystematik darstellt. Indien macht so etwas, und aus europäischer Sicht wollen wir Druck erzeu­gen. Wir haben mit der OECD vereinbart, dass noch zu Beginn des kommenden Jahres ein Vorschlag, den wir ausgearbeitet haben, entsprechend bewertet wird und diese digitale Betriebsstätte umgesetzt wird.

 


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