Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 187

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Begründung

Am 4. August 2017 hat der Vorstandsvorsitzende des Motorrad- und Sportwagen­herstellers KTM eine Parteienspende in der Höhe von 436.463 Euro an die Öster­reichische Volkspartei überwiesen. Weitere 46 Personen (Stand 19. September 2017) haben ebenfalls namhafte und daher meldepflichtige Spenden an die ÖVP überwiesen. Die Millionengrenze wurde dadurch bereits überschritten.

Dass ein Wahlkampf auch Großspender auf den Plan ruft, ist nicht neu. In den USA versuchen unterschiedliche Lobbygruppen seit Jahrzehnten, sich durch Millionen­zahlungen Einfluss auf die Politik zu sichern. Auch in Österreich haben Frank Stronach und Hans Peter Haselsteiner anlässlich der Nationalratswahlen 2013 Großspenden an das Team Stronach beziehungsweise an die NEOS überwiesen. Zum Unterschied dazu, stellt der aktuelle Geldsegen an die ÖVP – übrigens auch an die NEOS – aber keine Starthilfe für eine neue Bewegung dar. Die ÖVP bezieht seit jeher Partei­enförderung, und ist bekanntlich seit dreißig Jahren durchgehend in der Bundesre­gierung vertreten.

Hier liegt auch das Problem. Großspenden erscheinen aus demokratiepolitischer Sicht insbesondere dann nicht unbedenklich, wenn der Verdacht erweckt wird, die Spendenbereitschaft sei an eine Gegenleistung geknüpft. Den Spenden haftet dann der fahle Beigeschmack der Käuflichkeit von Politik an. Dadurch wird das Vertrauen in die politischen Institutionen nachhaltig geschädigt. Auch wenn ein Zusammenhang zwischen Großspende und politischer Einflussnahme kausal kaum nachweisbar ist, tragen Großspenden zur Verfilzung von politischen Entscheidungen und wirt­schaft­lichen Interessen bei. Das zeigt etwa auch ein Fall aus der Bundesrepublik Deutsch­land:

Zwischen Oktober 2008 und Oktober 2009 spendete dort der Mehrheitseigentümer einer Hotelkette einen Millionenbetrag an FDP und CSU. Ebenfalls 2009 beschloss die Koalitionsregierung aus CDU und FDP eine steuerliche Entlastung der Hotelunter­nehmen in Deutschland. Auch hierzulande rührt der ÖVP-Großspender und KTM-Manager seit Monaten die Trommel für eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Die Zukunft wird zeigen, inwiefern diesem Wunsch von Seiten der Politik nachgekom­men wird. Die Optik wäre jedenfalls verheerend.

Um derartige Verquickungen zu verhindern, sollen zukünftig Spenden von Unterneh­men an Parteien generell verboten werden.

Erschwerend kommt in der Großspendenproblematik hinzu, dass Österreich noch immer säumig ist, die Empfehlungen des Europarats über die Transparenz der Partei­en­finanzierung aus 2011 umzusetzen. Das österreichische Parteiengesetz hat mehr Löcher als die Bremsscheibe eines KTM-Motorrads. Der Rechnungshof sieht sich dadurch außer Stande, seinem Prüfauftrag nachzukommen. In insgesamt 36 Empfeh­lun­gen listet er minutiös die Lücken des Gesetzes auf.

Wir müssen die Transparenz und die Kontrolle von Parteispenden endlich sicher­stellen. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind ein originäres Einschaurecht des Rechnungshofs in die Parteikassen und in die Kassen der Vorfeldorganisationen, sowie ein empfindliches Sanktionsregime für den unabhängigen Parteien- und Trans­parenzsenat, das auch Sachspenden und Dienstleistungen mitumfasst. Bisher war eine Sanktionierung solcher Sachspenden und „lebender Subvention“ nach der Spruchpraxis nicht möglich, weil eine objektive Umrechnung in Geldwerte gesetzlich nicht vorgesehen sei.

Um sicherzustellen, dass Einzelpersonen keinen übermäßigen Einfluss auf politische Entscheidungen gewinnen, müssen Parteispenden der Höhe nach begrenzt werden.


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