Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 232

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Jahre werden Höchstpreise verlangt, und das ist erlaubt und das versteht niemand. Daran verdienen nur die Spekulanten.

Mieter und Mieterinnen sollen für erbrachte Leistungen zahlen, aber nicht für Stich­tagsregelungen, die in den 80er-Jahren sinnvoll waren und für die heute kein Anlass mehr besteht. Auf das tatsächliche Alter der Anlage sollte abgestellt werden.

Weiters soll auch ein Systemwechsel erfolgen, indem die Diktatur der Sachver­ständigen abgeschafft wird. Zu- und Abschläge sind unverbindlichen Listen zu entneh­men, sie sind gesetzlich nicht geregelt. Die Mieter müssen, wenn ihr Fall vor Gericht kommt, letztendlich die Sachverständigengutachten bezahlen. Sie kommen auch in unterschiedlichen Instanzen zu unterschiedlichen Urteilen, also zu unterschiedlichen Entscheidungen, und das ist nicht korrekt. Wir brauchen ein klares System.

Befristungen in der derzeitigen Form müssen weg. Mit dem Richtwertgesetz wurden sie damals vor allem deshalb eingeführt, um Studenten zu helfen, die kurzfristig eine Wohnung benötigten. Heute sind sie eher die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Es muss neue Anreize geben, um Befristungen zurückzudrängen.

Ja, und wie wollen wir diesen Systemwechsel schaffen? – Mit dem vorliegenden Ge­setz, das sich auch mit dem Universalmietrecht deckt. Folgende Punkte sind wichtig:

Einerseits ein einheitlicher Anwendungsbereich: Der Nutzen einer Wohnung darf sich nicht am Stichtag ihrer Errichtung orientieren. Ich denke, 20 Jahre wirtschaftsliberaler Korridor mit freier Mietzinsbildung sind ein sehr faires Angebot an die Investoren, danach gehören alle Wohnungen, die mit Gewinn vermietet werden dürfen, unter eine gemeinsame Regelung; das heißt, gleiche Bedingungen für alle.

Eine einheitliche Grundmiete statt neun verschiedener Richtwertmieten in den Bun­desländern, eine Grundmiete für eine zeitgemäße Wohnung. (Beifall bei der SPÖ.)

Weg mit Waschmaschinenzuschlag und Internetzuschlag: Das alles ist nicht mehr zeitgemäß. Die Zu- und Abschläge gehören ins Gesetz. Der Mieter und der Vermieter müssen in relativ kurzer Zeit selbst einen Mietvertrag erstellen können, der auch vor Gericht hält und durchsetzbar ist.

Betriebskostenabrechnung: Heute zahlen Neumieter für den Verbrauch von Vormie­tern. Wir wollen eine taggenaue Abrechnung. Kapitalbezogene Abgaben wie Grund­steuer und Versicherungen müssen aus unserer Sicht raus aus den Betriebs­kosten. Das ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit.

Für die Befristungen soll ein degressives System geschaffen werden, um auch einen Anreiz für längere Befristungen anzubieten. Unbefristete Verträge sollen eigentlich die Regel werden und nicht – so wie jetzt – fast nicht mehr vorhanden sein.

Ein Relikt aus der Regierungszeit von Schwarz-Blau möchte ich noch ansprechen, nämlich betreffend Ein- und Zweifamilienhäuser: Die jetzige Regelung benachteiligt sehr oft Menschen, die von Unglückssituationen heimgesucht wurden, weil, wenn zum Beispiel ein Vermieter stirbt oder so, der Vertrag nicht mehr gilt. Da sollte also wieder eine entsprechende Regelung erfolgen.

Wo stehen wir heute? – Ich habe diesen Antrag 2014 präsentiert. Ich habe mit allen Parteien gesprochen, und ich möchte unserem Koalitionspartner, der ÖVP, sagen – und da kann ich nicht anders –, dass das eigentlich sehr lange Scheinverhandlungen waren, die geführt worden sind. Jeder Tag mit steigenden Mieten, mit steigenden Eigen­tumspreisen erhöht die Profite der Immobilieninvestoren und der Immobilien­firmen. Das sind Interessenvertreter. Wir haben ja heute beim vorigen Tagesord­nungspunkt auch gehört – Kollege Steinhauser hat das gesagt –, dass sich ein Drittel der ÖVP-Financiers bei den Großinvestoren aus dem Immobilienbereich findet.

 


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