Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 231

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misse verhandelt wird, wissen wir, dass mit Steuergeld – egal, ob es über Crowd­fun­ding oder über Bettelbriefe hereinkommt – Wahlversprechen plakatiert werden, die sowieso nur Wählertäuschung sind.

Deshalb in aller Klarheit und in aller Glaubwürdigkeit: Jede Stimme am 15. Oktober, die eine Stimme für die Weißen ist, ist eine Stimme für das Volk, ist eine Stimme für eine neue echte Volksbewegung und nicht für eine Volksbewegung mit Etiketten­schwin­del. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit.)

18.36

18.36.37

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 2283/A(E) der Abge­ordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend strenge Regeln für Parteispenden.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

18.36.48Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur kurzen Debatte betreffend den Antrag der Frau Abgeordneten Mag. Becher, dem Bautenausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2273/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechts­ge­setz 1981 und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 – Wohnrechtsnovelle 2017 – geän­dert werden, eine Frist bis 10. Oktober 2017 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen entsprechend dem vorliegenden Verlangen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Als Erste zu Wort gelangt die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


18.37.53

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein neues Mietrecht muss her, und dafür möchte ich zwei ent­scheidende Gründe nennen: Wohnungssuchende brauchen eine Entlastung, Wohnen muss billiger werden.

Auf Basis der Mikrozensuserhebung der Statistik Austria ist die Entwicklung der Mieten in Relation zu den Gehältern zwischen 2008 und 2017 untersucht worden. Die Brutto­mieten sind um 35,9 Prozent gestiegen, das Medianeinkommen um 22,1 Prozent und die Betriebskosten im selben Zeitraum um 14,6 Prozent. Diese haben sich entlang des Verbraucherpreisindex entwickelt. Das Problem ist, glaube ich, eindeutig zuordenbar, das Problem liegt bei den Mieten.

Der zweite Grund ist: Wir brauchen einen Systemwechsel. Das Mietrecht unterscheidet zwischen Alt- und Neubauten per Stichtag. Vereinfacht gesagt heißt das, dass die Vorkriegsbauten preisgeregelt sind, die Nachkriegsbauten nicht preisgeregelt sind. Wir wollen eine bessere Lösung. Für schlecht erhaltene Bauten der 50er-, 60er-, 70er-


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