Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 242

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Ich glaube – und Kollege Kogler hat das heute Vormittag richtig gesagt –, die ganze Diskussion, bei der alle mitgearbeitet haben, die den Vergleich betrifft, hätte es gar nicht gegeben, wenn die ursprünglichen Verträge nicht in dieser Form gemacht worden wären. Zu diesem Thema sind wir aber zum Beispiel aufgrund des Fristenlaufs und der Zeit gar nicht gekommen.

Lassen Sie mich aber einige Punkte ansprechen! Gestern haben wir im Ausschuss den Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen, darum wundert es mich ein bisschen, dass ich heute hier Kontrapositionen höre. Ich möchte aber sagen, es ist natürlich klar, dass die Fraktionen unterschiedliche Sichtweisen und auch unterschiedliche Forde­rungen haben.

Eines möchte ich anmerken: Die Republik und wir alle würden uns leichter tun, wenn es eine einheitliche Vertragsgestaltung – für alle Ressorts der gesamten öffentlichen Verwaltung – geben würde, denn dann würden wir uns auch die Diskussionen ersparen, aber wir hätten vor allem eine Chance, dass sowohl der Verwaltungsge­richts­hof als auch der Verfassungsgerichtshof eine Judikatur entwickeln. Dann würden wir uns bei all den Vergaben und Vertragsgestaltungen wesentlich leichter tun, und die Diskussionen würden wir uns ersparen. Es gäbe also hohe Rechtssicherheit.

Ich glaube, dass bei diesen Beschaffungsvorgängen auf eines überhaupt verzichtet werden kann, denn wir wissen ja alle, jeder Profi weiß, welche Firmen es noch gibt, die das können: Wir brauchen überhaupt keine Lobbyisten. Was soll das? Das ist ebenfalls, glaube ich, eine Erkenntnis aus diesem Ausschuss. Die Gegengeschäfte, wie wir sie diskutiert haben, von keinen bis 200, das ist eine sehr breite Spanne. Ich glaube, wenn es um so heikle Geschäfte geht, kann man durchaus von diesen Abstand nehmen.

Ich möchte einen Punkt noch einmal ansprechen: All die Diskussionen, die wir aus den Medien kennen, dass EADS angeblich – ich betone: angeblich – den Abschluss ihrer Verträge gefeiert hat, würde es nicht geben, wenn wir ein Regulativ für die ganze öffentliche Verwaltung hätten, was die Vertragsgestaltung betrifft. Das noch anzu­merken ist mir wichtig.

Kollege Rosenkranz hat gestern zu Recht darauf hingewiesen – wir kennen das Prob­lem schon sehr lange –, dass wir immer das Spannungsfeld haben: Wo laufen gerade Strafverfahren? Inwieweit gibt es bilaterale und multinationale Abkommen mit anderen Staaten? Es ist sehr schwierig, wenn parallel zu einem Untersuchungs­aus­schuss Strafverfahren laufen, denn wir sind weder Gericht noch Staatsanwaltschaft, das wissen wir alle. Es geht immer darum, was Gerichte oder Staatsanwaltschaften beitra­gen können, ohne dass man sich gegenseitig behindert oder die Arbeit blockiert wird.

Ich war in mehreren Untersuchungsausschüssen, und ich glaube, es waren sich, auch aufgrund der neuen Gesetzeslage, alle hier bewusst, dass die Arbeit in diesem Unter­suchungsausschuss eine wichtige inhaltliche und sachliche Aufgabe ist.

Ich möchte mich abschließend noch einmal bei allen bedanken. Das Parlament hat neben der Gesetzgebung die Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle zu erfüllen, die sehr, sehr wichtig ist. Wieweit es in der Zukunft Untersuchungsausschüsse geben wird, weiß ich nicht. Es haben viele gesagt, es wird in der nächsten GP an diesem Thema hier weitergearbeitet. Ich bin kein Prophet und spiele keinen, aber es haben zur jetzigen Organisation, der neuen Verfahrensordnung, mit den abgesprochenen Maß­nah­men, die wir uns gemeinsam vorgenommen haben, auch die Zeitfragen und die Befragungstechniken betreffend, am Ende eigentlich alle Fraktionen gesagt, das ist in Ordnung und das funktioniert. Dafür sage ich auch herzlichen Dank.

 


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