Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 250

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Untersuchungsaus-schusses über das Kampfflugzeugsystem "Eurofighter Typhoon" (3/US) gemäß § 51 VO-UA  (1771 d.B.) – TOP 4

Die langjährige, von führenden Verfassungsjuristen vertretene Forderung nach der Trennung von politischem Minister und Strafverfolgungsbehörde wird durch die Er­kenntnisse aus dem HYPO-Untersuchungsausschuss zusätzlich bestärkt. Der HYPO-UA konnte nicht nur maßgebliche Sachverhalte rund um den größten Kriminalfall der zweiten Republik unter der Verantwortlichkeit der Bundesregierung Schüssel auf­decken, sondern zeigte auch deutlich, wie defizitär das österreichische Rechtssystem bei der Strafverfolgung ist. denn die Causa HYPO zeigt auffällige Untätigkeit der Justiz in neuralgischen Fragestellungen. Insgesamt ist Rolle der Justiz in und um die Causa HYPO Alpe Adria mehr als Fragwürdig. So unterblieben etwa trotz umfangreichen Beweissubstrats in mehreren Fällen Anklagen. Auch für den zweiten Eurofighter-Untersuchungsausschuss zeichnen sich ähnliche Erkenntnisse ab.

Die Einflussnahmemöglichkeit der Bundesregierung, insbesondere des politischen Ministers auf die Ermittlungstätigkeit der Strafjustiz über die Weisungskette schadet dem Funktionieren der Strafverfolgung ebenso wie dem Image der Strafjustiz in der Öffentlichkeit. In einem ersten Schritt wurde deshalb der Weisungsrat eingerichtet, der den Minister bei der Ausübung seines Weisungsrechts gegenüber der Staatsanwalt­schaft berät. Der Ratschlag des Weisungsrats erfolgt jedoch nur, wenn der Minister ihn freiwillig befasst, ist nicht bindend und betrifft öffentlichkeitswirksame Fälle, was seine Funktion und Wirksamkeit im Bezug auf die Unabhängigkeit der Strafverfolgung stark relativiert.

Die Abschaffung der Weisungskette ist nicht nur logische Konsequenz der Erkennt­nisse aus dem HYPO-UA, sondern auch aus Gründen der Trennungsklarheit im System der Verfassungsarchitektur notwendig. Diese Forderung wird seit den 70er-Jahren des vorherigen Jahrhunderts erhoben. Zuletzt forderte der Österreich-Konvent eine entsprechende Verfassungsänderung. Auch die Österreichische Richterver­einigung tritt für die Weisungsunabhängigkeit der Ermittlungsbehörden von der Politik ein und teilt hier die Linie etwa der deutschen Richtervereinigung und des General­staatsanwalt des Landes Brandenburg, Erardo Cristoforo Rautenberg. Der Anspruch der Staatsanwaltschaft, im Strafverfahren objektiv und unparteiisch zu agieren vertrage sich nicht mit ihrer Weisungsabhängigkeit vom Justizminister und damit von der politische Interessen verfolgenden Regierung, was Rautenberg unter Angabe zahl-reicher Quellen ausführlich begründet. ( Carsten/Rautenberg (2015), S. 503 ff.; siehe auch Rautenberg (2016))

Aus den politischen Desastern und Kriminalfällen wie den Causen HYPO Alpe Adria und Eurofighter/EADS sowie deren mangelhafter justizieller Aufarbeitung müssen Konsequenzen folgen, oder das Risiko weiterer milliardenschwererSkandale wird be­wusst in Kauf genommen. Die wirkungsvollste Präventivmaßnahme liegt in der Weiter­entwicklung der Bundesverfassung durch die Schaffung einer weisungsfreien Bun­desstaatsanwaltschaft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge eine weisungsfreie Generalstaatsanwalt-


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