schaft eingerichtet wird, die anstelle des Bundesministers für Justiz an der Spitze der Weisungskette der Staatsanwaltschaft steht.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stärken
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Untersuchungsausschusses über das Kampfflugzeugsystem "Eurofighter Typhoon" (3/US) gemäß § 51 VO-UA (1771 d.B.) – TOP 4
Die mit 1. September 2011 neugeschaffene Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde als Reaktion auf die zunehmende Anzahl besonders umfangreicher Wirtschaftsstrafsachen mit vermehrten internationalen Verflechtungen geschaffen. Die gesteigerte Komplexität dieser Verfahren erforderte neue Konzepte und Strukturen für einen effizienten und erfolgreichen Einsatz der Ermittlungsbehörden. In der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) soll sich die notwendige Kompetenz und Expertise für eine qualifizierte und effiziente Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte konzentrieren. Eine Besonderheit dieser Staatsanwaltschaft sind die hier tätigen ExpertInnen aus dem Finanz-, Wirtschafts- und IT-Bereich.
Die Tätigkeit der WKStA ist stark spezialisiert und in fachlich in höchstem Maße anspruchsvoll. Sie hat die Aufgabe, der Rechtsordnung gegenüber mitunter hochprofessioneller, enorm finanzkräftiger und bestens vernetzter Wirtschafts- und Korruptionskriminalität zum Durchbruch zu verhelfen. Allein die komplizierten Verflechtungen und Konstruktionen im Zusammenhang mit der Causa HYPO Alpe Adria haben gezeigt, wie groß Expertise und Zeitaufwand der Strafbehörde sein müssen, um hier durchzudringen. Diese Ressourcen der WKStA sind naturgemäß begrenzt. Aufgrund der Fülle an Causen ist die WKStA ressourcentechnisch am Anschlag.
Der internationalen Wirtschaftskriminalität steht hingegen ein ungleich größeres Reservoir an Fachexperten und Netzwerken zur Verfügung. Um hier Waffengleichheit herzustellen und den österreichischen Staat und seine Rechtsordnung als ernstzunehmenden Gegner zu positionieren, muss die WKStA gestärkt werden. Die Erfahrungen des HYPO-UA, für dessen magebliche Sachverhalte vor der HYPO-Verstaatlichung die StA Klagenfurt zuständig war, haben gezeigt, in welcher Weise diese Stärkung erfolgen muss.
Gleiches gilt für reguläre Staatsanwaltschaften, die ebenso in Wirtschafts- und Korruptionssachen tätig werde.
StA und WKStA muss ein Pool externer ExpertInnen zu Verfügung stehen, die etwa die Systeme, Vorgehensweisen und Netzwerke jener Wirtschafts- und Korruptionskriminalität kennen und durchblicken, denen die Staatsanwälte sich in ihrer Ermittlungsarbeit gegenüber sehen. Keinesfalls soll es zu einer Auslagerung der Tätigkeit der Staantsanwälte an Private kommen, der Kern der Kompetenz und Koordination muss stets in Händen der staatlichen Ermittlungsbehörden liegen.
Die ExpertInnen sind von einer unabhängigen Kommission auf ihre fachliche Qualifikation hin zu beurteilen und haben bei ihrer Aktivierung im Zuge einer Ermittlung eine Unbefangenheitserklärung zu unterschreiben. Die Beiziehung eines/einer konkreten
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