Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 252

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Experten/einer Expertin im konkreten Ermittlungsverfahren ist öffentlich und transparent zu begründen.

Stellt man die rund 10 Milliarden Euro Schaden, die die Causa HYPO Alpe Adria der Republik und dem Steuerzahler verursacht hat den 1 bis 5 Millionen Euro gegenüber, die die zusätzliche Beiziehung externer ExpertInnen durch die StA und die WKStA in ihrer Ermittlungstätigkeit in etwa kosten würde, wird klar: Zur Stärkung der Staats­anwaltschaften effizient aufgewendete Mittel, die dadurch erzielte Präventionswirkung und durchsetzbaren Rückforderungsansprüche der Republik sind es wert, müssen es uns wert sein, ihr einen größeren finanziellen Rahmen zur Beiziehung schlagkräftiger externer Experten zur Verfügung zu stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, die Einrichtung eines Pools externer ExpertInnen zur Beiziehung zu Ermittlungen der StA in Wirtschafts- und Korruptionssachen sowie der Wirtschafts- und Korruptions­staats­anwaltschaft, sodass die für die Bekämpfung von (internationaler) Wirtschafts­kriminalität und Korruption notwendige Schlagkraft der Staatsanwaltschaften gewähr­leistet ist, um Waffengleichheit zwischen Staat und jedweder Wirtschafts- und Korrup­tions­kriminalität zu schaffen. Die ExpertInnen sind von einer unabhängigen Kom­mission auf ihre fachliche Qualifikation hin zu beurteilen und haben bei ihrer Aktivie­rung im Zuge einer Ermittlung ihre Unbefangenheit schriftlich zu bestätigen. Die Beiziehung eines Experten/einer Expertin im konkreten Ermittlungsverfahren ist von der StA bzw. WKStA öffentlich und transparent zu begründen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


19.37.20

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einmal voraus­schicken, dass sich die Österreichische Volkspartei, die neue Volkspartei, zur Luft­raum­überwachung bekennt. Ich glaube, in allen Redebeiträgen, die hier zum Unter­suchungsausschuss kommen, sollte zumindest das festgehalten werden, denn das sollte in der heutigen Zeit, in der wir von Terror und so weiter bedroht sind, selbst­verständlich sein, dass man sich zur Luftraumüberwachung bekennt, und ich meine, da sollten wir keine Experimente machen.

Zum Untersuchungsausschuss selbst: Bei den Regierungsverhandlungen 2006 hat es von den verschiedensten Abgeordneten immer geheißen, von Kollegen Pilz beispiels­weise, aber auch von anderen Abgeordneten, das wäre die Koalitionsbedingung ge­wesen und Wolfgang Schüssel hätte da bei der SPÖ so quasi Druck gemacht. – Witzig nur, dass Gusenbauer, der dann Bundeskanzler geworden ist, gesagt hat: Wer mich kennt, weiß, dass das nicht geht!

Das waren lauter so Verdächtigungen, die zu Beginn des Untersuchungsausschusses gekommen sind, die nicht bekräftigt worden sind oder nicht bekräftigt werden konnten.

 


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