Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 255

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das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, das im selben Zeitraum diskutiert und beschlossen wurde, nämlich 2013. Ähnlich wie bei der Parteien­finanzierung gibt es auch da die Feststellung, dass dieses Gesetz, so wie es jetzt formuliert ist, dem ursprünglichen Anspruch niemals genügen kann. Es gibt darin ganz viele Ausnahmen, es gibt Umgehungsmöglichkeiten, und es gibt Einschränkungen von Transparenz, und diese müssen wir beseitigen, denn die BürgerInnen haben ein Recht darauf, zu erfahren, wer bei welchen politischen und behördlichen Entscheidungen lobbyiert hat, und das zeitnah und auf elektronischem Weg. Dann kann man viel früher Einblick erhalten, wer welche Interessen in einem Verfahren verfolgt, und auch Korrup­tion verhindern. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt betrifft wieder die Transparenzfrage: die Informationsfreiheit und das Amtsgeheimnis.

Was wäre anders gewesen, hätten wir anstatt des Amtsgeheimnisses ein Recht auf Information, nämlich so, wie wir das haben wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, Informationen zu erhalten? Was wäre in diesem Unter­suchungs­ausschuss beziehungsweise in der sehr langen Zeitspanne, in der uns die Eurofighter-Diskussion begleitet hat, anders gewesen? – Wir hätten sehr viele Akten nicht ge­schwärzt erhalten, und es hätten auch die BürgerInnen zu einem viel früheren Zeit­punkt mitlesen und eingreifen können.

Wie Sie wissen, haben wir zehn verschiedene Gesetze, die die Informationsweitergabe und das Amtsgeheimnis regeln. Wir haben extensive Ausnahmen, wir haben extrem lange Fristen, und de facto gibt es überhaupt keinen Rechtsschutz, wenn eine Behörde die Auskunft verweigert. Das bedeutet, dass man nach einer extrem langen Wartezeit zum Schluss neben der Info, dass es rechtmäßig oder nicht rechtmäßig war, die Information, die man haben wollte, trotzdem noch immer nicht erhält.

Der letzte Punkt betrifft wieder die Transparenz: die Rechnungshofausschüsse.

Wir befragen in den Rechnungshofausschüssen zu den Berichten, die der Rech­nungshof erstellt, Auskunftspersonen, aber diese Ausschüsse sind nicht öffentlich. Das heißt, interessierte BürgerInnen, interessierte BeamtInnen können nicht mitverfolgen, was etwa von ihren Vorgesetzten oder wem auch immer in den Ausschüssen zu den Berichten gesagt wird und wie die Leute Stellung nehmen. Auch da wäre es, wenn der Ausschuss öffentlich wäre, wenn die Verhandlungen im Ausschuss öffentlich wären, zu einem sehr viel früheren Zeitpunkt möglich gewesen, relevante Informationen und Hinweise auf die Korruptionsvorfälle in diesem ganzen Komplex zu erhalten und damit Schaden von der Republik und den SteuerzahlerInnen abzuwenden und dieses ganze Desaster mit den Abfangjägern zu verhindern.

Bei all diesen Punkten geht es also um die Rolle der Bürgerinnen und Bürger als Public Watchdog, die uns PolitikerInnen sehr wichtig sein muss, und ich plädiere dafür, dass wir diese Punkte nach der Wahl – vor der Wahl wird es sich nicht mehr ausgehen – so schnell wie möglich angehen, auch im Sinne einer Vertrauensbildung, einer Vertrau­ensstärkung der Bevölkerung gegenüber. Ich glaube, das ist grundsätzlich notwendig und von allen Parteien erwünscht. (Beifall bei den Grünen.)

Ein letzter Punkt noch, zu den Anträgen, die von den NEOS eingebracht worden sind, was die Stärkung der Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Weisungsfreiheit der Bundesstaatsanwaltschaft betrifft: Wir Grünen sind natürlich auch dafür. Das sind langjährige grüne Forderungen, die auch wiederum Inhalt der Empfehlungen in unserem Bericht zum Eurofighter-Untersuchungsausschuss sind.

 


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